Die Entscheidung liegt bei den Ayuntamientos. In 500 Gemeinden könnte die IBI sogar sinken
Madrid – In diesem Jahr können 1.295 Stadt- und Gemeindeverwaltungen in Spanien die Grundsteuern (Impuesto sobre Bienes Inmuebles, IBI) erhöhen, weil das Finanzministerium der Zentralregierung der Erhöhung ihrer Katasterwerte zugestimmt hat.
Nun müssen die einzelnen Stadt- und Gemeinderäte entscheiden, ob sie diese Werte tatsächlich aktualisieren und ihren Einwohnern die entsprechenden Erhöhungen abverlangen wollen.
Zu denjenigen, die die Grundsteuer erhöhen dürfen gehören u.a. die Provinzhauptstädte Valencia, Granada, Cádiz, Huelva und Badajoz, die die Grundsteuer nach der Neuberechnung der Katasterwerte zwischen 4% und 5% anheben könnten.
In anderen Ortschaften, darunter Cadaqués in Gerona, Bayona in Pontevedra, Ribadavia in Orense, Ayamonte in Huelva und Yaiza auf Lanzarote, könnte die IBI sogar um 7% erhöht werden.
Die Aktualisierung der Katasterwerte betrifft insgesamt 1.830 Städte und Gemeinden ins ganz Spanien, außer dem Baskenland und Navarra, die eigene Finanzbehörden haben.
Die Höhe des Prozentsatzes richtet sich nach dem Jahr, in welchem für den betreffenden Ort die letzte Überprüfung stattgefunden hat. Deshalb gibt es auch Orte, in denen die Grundsteuer reduziert werden müsste, weil die letzte Aktualisierung zur Zeit der Immobilienblase stattgefunden hat.
Dies ist beispielsweise in Lérida der Fall, wo eine Reduzierung um 4% anstünde, in Buniel in Burgos sogar um 6% und in Valdemoro bei Madrid sowie in Roquetas de Mar in Almería um satte 9%. Insgesamt sind es 535 Ayuntamientos, welche die Grundsteuer verringern müssten, um sie an die neuen Gegebenheiten des Marktes anzupassen.