Maria – keine Märchenprinzessin

Fast 9 Jahre ist es nun her, dass diese Nachricht die ganze Welt erschüttert hat: Lady Diana, Princess of Wales, ist heute, am 31. August 1997, tödlich verunglückt. Tagelang bewegte ihr tragischer Tod und ihr Lebensschicksal die Weltöffentlichkeit. Ein Blumenmeer drückte in London die Trauer der Menschen aus und Elton John besang mit seinem Lied „Candle in the wind“ genau das, was viele mit den Aussagen „Königin der Herzen“ oder „Prinzessin der Liebe“ auch zum Ausdruck bringen wollten.

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TUI baut Angebot für anspruchsvolle Kunden auf der Flugmittelstrecke deutlich aus

Der TUI Winter 2006/07 startet mit zahlreichen neuen Hotels im Winterfluchtort Nummer eins der Deutschen: den Kanarischen Inseln. Nirgendwo reisen so viele deutsche TUI Gäste alljährlich zur kalten Jahreszeit hin wie auf die Inseln des ewigen Frühlings. Insgesamt 271 Hotels (+10 Prozent) für unterschiedliche Zielgruppen erfüllen im Winter alle Gästewünsche.

Mit täglichen Flügen von deutschen Flughäfen nach Gran Canaria, Teneriffa und Fuerteventura sowie sechs Flügen pro Woche nach Lanzarote und La Palma sind die Kanaren zudem ab sofort noch flexibler buchbar und ideal zu erreichen. Ein deutlicher Ausbau des All Inclusive-Angebots um 16 Prozent rundet das Programm in den Sonnenzielen außerdem ab.

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Fahren bei hohen Temperaturen

Unter den derzeit herrschenden hohen Temperaturen leiden die Menschen mehr als die Autos. Ein Fahrzeug, das nicht schon irgendwelche Vorschäden zum Beispiel einen porösen Kühlwasserschlauch aufweist, muss auch heiße Tage problemlos wegstecken können. Anders ist das bei Menschen. Hier kann die Sommerhitze die Fahrtüchtigkeit und somit die Verkehrssicherheit stark beeinträchtigen. In Extremfällen kommt es bei Autofahrern sogar zu einem Kreislaufkollaps. Der ADAC gibt Tipps, wie man sich als Autoinsasse bei saunaähnlichen Temperaturen richtig verhält.

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Reiseabbruch kein Reiserücktritt

Der Abbruch einer Urlaubs- oder Geschäftsreise ist über eine gewöhnliche Reiserücktritts-Versicherung nicht abgedeckt. Darauf weist der ADAC mit Blick auf das jüngste Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) hin. Der BGH hatte entschieden, dass Reisebüros gegenüber dem Kunden nicht verpflichtet sind, über den Unterschied zwischen einer Reiserücktritts- und einer Reiseabbruch-Versicherung aufzuklären. Geklagt hatte eine Münchnerin, die fälschlicherweise darauf vertraute, dass ihre Rücktritts-Versicherung für die Kosten ihrer wegen einer starken Erkältung abgebrochenen Urlaubsreise aufkommt.

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Feurisches im LORO PARQUE

Es ist Sommer, es ist heiß, man schwitzt! „Wie schön wäre es jetzt, wenn ich mich einfach in einen Fisch verwandeln und in die Tiefen des Meeres abtauchen könnte. Ganz in Ruhe würde ich meine Runden durch die faszinierende Unterwasserwelt ziehen, müsste keine Angst vor einem Sonnenbrand haben und bräuchte mich auch nicht um ein freies Plätzchen am Strand sorgen.” So oder ähnlich ist wohl der Traum von einigen von uns in diesen Tagen.

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