Mehr Flexibilität auf dem Vermietungsmarkt

Anfang des Monats ist ein neues Mietgesetz in Kraft getreten. Es führt verschiedene Neuerungen ein, die den Vermietungsmarkt flexibilisieren sollen. Für neue Mietverträge verringert sich die obligatorische Laufzeit von vorher fünf auf drei Jahre. Wenn nicht bis 30 Tage vor Ablauf etwas anderes vereinbart wird, verlängern sie sich dann automatisch um ein Jahr, nicht wie früher um drei. Neu ist auch die Möglichkeit für Mieter, vom Ablauf des ersten halben Jahres an mit nur 30 Tagen Frist zu kündigen und, ungeachtet der Jahresfristen sowie ohne Entschädigungszahlung, auszuziehen.

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