Der Oberste Gerichtshof hebt das Königliche Dekret auf, das Ferienwohnungen betraf

Guten Tag, anbei finden Sie eine Pressemitteilung mit Audioaufnahme.

Am Tag nach Inkrafttreten des Königlichen Dekrets 1312/2024, das für Ferienwohnungen die Verpflichtung vorsah, eine neue und doppelte Registrierungsnummer (in diesem Fall beim Grundbuchamt) zu beantragen, hat unser Verband dank der einstimmigen Unterstützung der Mitglieder, die dies auf der Generalversammlung beschlossen hatten, beim Obersten Gerichtshof Berufung eingelegt und die Nichtigkeit dieses Königlichen Dekrets beantragt.

Heute hat der Oberste Gerichtshof das erste von fünf Urteilen in dieser Angelegenheit gefällt.

Der Oberste Gerichtshof hat Gerechtigkeit walten lassen und das Königliche Dekret 1312/2024 für nichtig erklärt, wie wir es wiederholt gefordert haben. Wir können nicht anders, als zufrieden und stolz auf die geleistete Arbeit zu sein.

Nun können Tausende von Eigentümern von Ferienwohnungen ruhiger schlafen, da sie wissen, dass der Oberste Gerichtshof den von der spanischen Regierung eingeschlagenen Irrweg korrigiert hat.

Nun können Tausende von Eigentümern bei den Grundbuchämtern das zurückfordern, was sie aufgrund einer nichtigen Vorschrift gezahlt haben. Auch all jenen, die unrechtmäßig vom Verkauf ausgeschlossen wurden , eröffnet sich der Weg, von der spanischen Regierung Schadenersatz für entgangenen Gewinn zu fordern.

Zugang zum Audio

Audio hier verfügbar

Kontaktnummern:
922-782-184 (TF)
928-336-101 (GC)

www.ascav.es
www.facebook.com/asociacionascav
@asociacionascav YouTube – Ascav TV

[ASCAV]

Lesen Sie diesen Artikel auch auf Spanisch auf elalisio.es.