Die Kanarischen Inseln haben in den letzten Jahren einen enormen Bevölkerungszuwachs erfahren.
„Sofort-Lotterie“ kommt im Frühjahr
Die Lotería Instantánea, eine Verlosung mit Sofortgewinnen, kommt unter der Regie der Nationalen Blindenorganisation Spaniens, der ONCE, im kommenden Frühjahr auch auf die Kanarischen Inseln.
2005 war ein gutes Tourismusjahr
Mit einem neuen Besucherrekord schließt Spanien das Jahr 2005. Rund 55 Millionen Besucher wurden registriert und die Einnahmen aus dem Tourismus stiegen gegenüber 2004 um rund drei Prozent, sie liegen bei 36,376 Milliarden Euro.
Herzenswunsch
Die schönste Weihnachtskarte der Politiker hat in diesem Jahr der kanarische Kultusminister Isaac Godoy verschickt.
Ölsucher
José Carlos Mauricio, Ressortchef für Handel und Finanzen bei der kanarischen Regierung ist davon überzeugt, dass die Probebohrungen der Mineralölgesellschaften Repsol-YPF in der Zone von Fuerteventura und Lanzarote auf Eis liegen, weil die marokkanische Regierung Druck auf Spanien ausübt.
Jetzt Zug zum Flug online buchbar
Hapagfly, die Ferienfluggesellschaft mit den „Himmlischen Preisen“, macht ihre Internetseite noch attraktiver. Ab sofort kann man den „Zug zum Flug“-Service auch online unter hapagfly.com buchen.
Bergwandern für Einsteiger
Bergwandern für Einsteiger beschreibt den Weg, die Natur sanft zu erkunden, selbst immer ein Stück dem Ziel näher zu kommen. Dazu sind keine großartigen Hilfsmittel nötig, außer eventuell einem Wanderstock.
Unrichtige Grundstücksgröße im spanischen Grundbuch
Der Wert eines Grundstücks hängt nicht nur von seiner Lage ab, sondern insbesondere auch von seiner Größe. Häufig sind die Quadratmeterangaben der im Grundbuch (Registro de la Propiedad) registrierten Grundstücke nicht korrekt. Es handelt sich hierbei vielfach um Sünden der Rechtsvorgänger, die aus Gründen der Steuerersparnis die Grundstücksgröße bewusst niedriger angegeben hatten als dies tatsächlich der Fall war.
Pflichten der Gesellschaften
Da es bei vielen Eigentümern von Gesellschaften Unsicherheiten gibt, bezüglich der Pflichten einer Gesellschaft (S.A., S.L.), möchte ich Ihnen hiermit einige der wichtigsten Formalitäten aufzeigen, die eine Körperschaft zu erfüllen hat.
Nichtstun ist keine Option
Die streitfreie und vermögensschonende Regelung des Erbfalles zerfällt zeitlich in zwei Teile: Die Erbfolgeplanung des Erblassers mit seiner letztwilligen Verfügung einerseits und die nach seinem Tode stattfindende Erbauseinandersetzung andererseits. Es ist klar, dass für den ersten Part dem Erblasser fast allein die tragende Rolle zukommt und die Erben wenig zu sagen haben. Doch auch für den zweiten Teil kann der Erblasser die entscheidende Person sein.