Warteschlange kommt Fluggesellschaft teuer zu stehen

Fluggesellschaften, die ihre Passagiere aufgrund von Personalmangel nicht planmäßig abfertigen, so dass der gebuchte Flug dadurch nicht angetreten werden kann, müssen für den Ausfall aufkommen. Für den Fall der Überbuchung stehen Flugreisenden aufgrund der seit 17. Februar 2005 geltenden EU-Verordnung zur Verbesserung der Fluggastrechte zwischen 200 und 600 Euro zu, je nach Länge der Flugstrecke.

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