„Alcolock“ soll Trunkenheit am Steuer vorbeugen

Ein Wiederholungstäter in Sachen Alkohol am Steuer wird sich weder durch ein gerichtliches Urteil noch durch eine administrative Strafe davon abhalten lassen, erneut Auto zu fahren. Aus diesem Grund prüfen die Staatsanwaltschaft für Stra­ßensicherheit und das Innenministerium derzeit die Möglichkeit, die Fahrzeuge der betroffenen Verkehrssünder mit einem sogenannten „Alcolock“ auszurüsten.

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