Bei Kapitalanlagen im Ausland droht Doppelbesteuerung

Doppelbelastung für Erben: Die zweifache Besteuerung von Kapitalvermögen, das der Erblasser bei ausländischen Banken angelegt hatte, ist rechtmäßig. Eine ausländische Erbschaftssteuer sei in Fällen, in denen es kein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, weder auf die deutsche Erbschaftssteuer anzurechnen noch als Nachlassverbindlichkeit zu berücksichtigen, hat der Bundesfinanzhof in einem jetzt veröffentlichten Urteil (Az. II R 10/12) entschieden. Das Deutsche Forum für Erbrecht erläutert und kommentiert das Urteil und seine Auswirkungen.

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