Das geistige Eigentum und der Schutz von Erfindungen in Spanien

In Spanien ist das geistige Eigentum im Real Decreto Legislativo 1/1996 vom 12. April geregelt, durch das der überarbeitete Text des Gesetzes für geistiges Eigentum erlassen wurde. Ebenfalls ist es für die Fragen des geistigen Eigentums ratsam, zu berücksichtigen, dass Spanien Teil des Abkommens von Bern über den Schutz der literarischen und künstlerischen Werke ist.

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Top-Themen der WOCHENBLATT-Ausgabe vom 4. Juni 2014

Das Wochenblatt informiert seit über 30 Jahren regelmäßig alle deutschsprachigen Residenten und Urlauber auf den Kanaren über das aktuelle Inselgeschehen und die Ereignisse auf dem spanischen Festland. Das Wochenblatt wird 14-täglich an 550 Verkaufsstellen (Flughäfen, Kioske, Einkaufszentren, Hotels etc.) auf allen sieben Inseln des Archipels vertrieben und an zahlreiche Abonnenten in Spanien und dem Ausland versandt.

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