Steuererklärung für Auslandsvermögen: Widerspruch in Brüssel

Eine unverhältnismäßige Versäumnisstrafe des Finanzamtes gegen einen Rentner aus Granada, der aus Unkenntnis versäumt hatte, die Steuererklärung zu seinem Auslandsvermögen vorzulegen, hat die Zunft der Steuerberater in Aufruhr versetzt. Einige von ihnen haben in Brüssel Beschwerde gegen die Sanktionsregelung des „Modelo 720“ eingelegt, welches dazu verpflichtet, die Steuerbehörde über Eigentum, Girokonten und andere Werte im Ausland zu informieren.

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