Neuwahlen in Sicht

Es bleiben nur noch wenige Tage, um die erneute Einberufung von Parlamentswahlen zu verhindern. Nach dem Scheitern der Verhandlungen zwischen PSOE, Ciudadanos und Podemos könnte der amtierende Präsident Mariano Rajoy (PP) zwar noch einen letzten Vorstoß wagen, doch gehen die Parteien und die Bevölkerung mittlerweile davon aus, am 26. Juni erneut an die Urnen gerufen zu werden. Diese Situation hat es noch nie gegeben. Neuesten Umfragen zufolge könnte die PP erneut die Wahl für sich entscheiden.

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Superfood Salat

Ob als Vorspeise oder Beilage, kleine Zwischenmahlzeit oder vollwertiger Sattmacher – kaum ein anderes Gericht ist so vielfältig und abwechslungsreich wie Salat. Dabei gilt Salat als Inbegriff von Frische und Knackigkeit, da er meist roh genossen wird. Doch die Möglich- keiten der Zubereitung sind so bunt wie seine Zutaten, die uns die Natur das ganze Jahr über schenkt.

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Erbausschlagung im deutsch-spanischen Verhältnis – Teil 2

Im ersten Teil dieses Artikels. der in der vorigen Ausgabe des Wochenblattes erschienen ist, erläuterten Dr. Löber und Dr. Steinmetz die Unterschiede bei der Ausschlagung einer überschuldeten Erbschaft nach deutschem bzw. spanischem Recht. Gilt deutsches Recht, so ist innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalles auszuschlagen. Erfolgt dies nicht, gilt die Erbschaft als angenommen. Lebte der Erblasser im Ausland oder befand sich der Erbe zu Beginn der Frist im Ausland, beträgt sie sechs Monate. Die Fristen sind nicht verlängerbar. Auch bei Ausschlagung am spanischen Wohnort sind die Fristen einzuhalten und die Ausschlagungserklärung selbst an das zuständige deutsche Gericht weiterzuleiten. (siehe auch Teil 1 unter www.wochenblatt.es)

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