Warnung vor Gasbetrügern

Das Regionalministerium für Wirtschaft, Industrie und Handel weist die Nutzer von Butangas im Haushalt darauf hin, dass die Überprüfung von Butan- und Propangasinstallationen nur alle fünf Jahre vorgeschrieben ist. Die Überprüfung und gegebenenfalls Erneuerung von Schläuchen und Ventilen, deren Verfallsdatum erreicht ist, müsse von behördlich anerkannten Betrieben durchgeführt werden. Welchen Installateur man auswählt, liege jedoch vollständig im Ermessen des Kunden.

Weiterlesen