Las Palmas de Gran Canaria, 6. Juli 2026. Die Stadtverwaltung von Las Palmas de Gran Canaria hat über die Generaldirektion für Bauwesen und Aktivitäten des Dezernats für Planung, Stadtentwicklung und Wohnungswesen am Montag im Amtsblatt der Provinz Las Palmas (BOP) zwei neue Beschlüsse veröffentlicht, die die Anordnung der Terrassen in der Straße „Secretario Artiles“ im Umfeld von Santa Catalina sowie in der Straße „Arena“ in Triana regeln.
Wie der zuständige Stadtrat Mauricio Roque erklärt, „treibt die Stadtverwaltung mit dieser Maßnahme die Ordnung des öffentlichen Raums weiter voran, um die mit der Gastronomie verbundene wirtschaftliche Tätigkeit mit dem Recht der Bürger auf Nutzung und Genuss des öffentlichen Raums in Einklang zu bringen und dabei die universelle Barrierefreiheit, die Sicherheit und das Zusammenleben zu gewährleisten“.
Die Beschlüsse fügen sich in die Verordnung zur Regelung der Einrichtung von Terrassen auf öffentlich genutzten Flächen ein und tragen den spezifischen Gegebenheiten der jeweiligen Umgebung Rechnung, und legen technische Kriterien fest, die es ermöglichen, den Fußgängerverkehr aufrechtzuerhalten, den Zugang zu Wohnungen und Einrichtungen zu gewährleisten, den Einsatz der Rettungsdienste zu erleichtern und die städtebauliche Qualität dieser Räume zu erhalten.
Zudem werden die für die Einrichtung von Terrassen genehmigten Bereiche durch 10 mal 10 Zentimeter große, auf dem Pflaster befestigte thermoplastische Markierungen abgegrenzt, was die Erkennung der Nutzungsgrenzen und die Einhaltung der Vorschriften erleichtert.
Im Fall der Straße „Secretario Artiles“ genehmigt der Beschluss die Änderung der bisherigen Aufteilung für den Abschnitt zwischen den Straßen „Luis Morote“ und „Los Martínez de Escobar“ und ersetzt damit die seit 2021 geltende Regelung. Die Maßnahme passt die Nutzung der Straße an die aktuelle Gestaltung dieser Fußgängerachse und an die Mobilitätsbedürfnisse des Gebiets an.
Die neue Aufteilung genehmigt eine Gesamtnutzfläche von 609,70 Quadratmetern für Terrassen, verteilt auf vier unterschiedliche Bereiche entlang der Straße. Zudem legt sie spezifische Bedingungen fest, um Barrierefreiheit und Sicherheit zu gewährleisten. Dazu gehört, dass die Einrichtung von Terrassen in den Bereichen zwischen dem Fahrradweg und den Nutzungszonen nicht genehmigt wird, um sicherzustellen, dass die Wege für Fußgänger und Radfahrer klar voneinander getrennt und frei von Hindernissen bleiben.
Betriebe, die bereits über eine Genehmigung zur Einrichtung von Terrassen in diesem Bereich verfügten, haben ab der Veröffentlichung des Beschlusses eine Frist von drei Monaten, um ihre Einrichtungen an die neue Regelung anzupassen.
Die für die Calle Arena verabschiedete Regelung trägt den besonderen denkmalpflegerischen Merkmalen dieses Umfelds Rechnung, das innerhalb des historischen Ensembles von Vegueta-Triana liegt und als „überbelegtes Gebiet“ ausgewiesen ist. Die neue Aufteilung, für die das erforderliche positive Gutachten des Stadtrats für Kulturerbe vorliegt, zielt darauf ab, das Stadtbild und die architektonischen Werte dieser Fußgängerzone zu schützen und gleichzeitig Barrierefreiheit und Sicherheit zu gewährleisten.
In diesem Fall ist die genehmigte Fläche für Terrassen auf 46,24 Quadratmeter begrenzt, was 8,42 % der Gesamtfläche des Bereichs entspricht. Darüber hinaus enthält die Regelung spezifische Kriterien zur landschaftlichen Einbindung, wonach ausschließlich Sonnenschirme als Überdachung zugelassen sind und die Aufstellung von Windschutzwänden oder Trennwänden ausdrücklich untersagt ist, um die Umwelt- und Sichtqualität des historischen Umfelds zu bewahren.
Betriebe in der Calle Arena, die bereits über eine Genehmigung verfügen, haben maximal einen Monat Zeit, ihre Terrassen an die neue Aufteilung anzupassen. [Ayto. Las Palmas de Gran Canaria]
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