Die Regierung bekräftigt ihre Unterstützung für die Mobilität im Kultursektor

  • Ministerin Migdalia Machín unterzeichnet den Förderbeschluss zur Finanzierung von Reisen zwischen den Inseln oder außerhalb des Archipels. 
  • Die Ausschreibung tritt mit ihrer nächsten Veröffentlichung im Boletín Oficial de Canarias (dem Amtsblatt der Kanarischen Inseln) in Kraft; die Teilnahmebedingungen können jedoch bereits auf der Website des Ministeriums eingesehen werden. 

24. April 2026. – Die Regierung der Kanarischen Inseln erneuert im Jahr 2026 ihre Unterstützung für die Mobilität von Künstlern und Kulturschaffenden, damit diese ihre Projekte nicht nur auf den Inseln, sondern auch im übrigen Staatsgebiet oder in jedem anderen Land der Welt verbreiten können, sofern sie eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, darunter den Wohnsitz auf den Inseln.

Ausschreibung und Teilnahmebedingungen

Der Erlass zur Bewilligung dieser Fördermittel wurde bereits von der Ministerin für Universitäten, Wissenschaft, Innovation und Kultur, Migdalia Machín, unterzeichnet. Die Ausschreibung tritt zwar erst mit ihrer Veröffentlichung im BOC (Boletín Oficial de Canarias) in Kraft, die für die nächsten Tage vorgesehen ist, doch sind dieser Erlass und die beigefügten Teilnahmebedingungen bereits auf der Website www.gobiernodecanarias.org/cultura einsehbar.

Zweck der Ausschreibung

Machín weist darauf hin, dass mit dieser Ausschreibung „ein Beitrag zur Minimierung der Hindernisse geleistet werden soll, die sich aus der geografischen Streuung des Archipels und seiner Entfernung vom Festland ergeben“. Die dafür vorgesehenen Mittel belaufen sich auf rund eine Million Euro, mit denen „die kulturelle Aktivität gefördert und demokratisiert wird, indem zur Chancengleichheit beigetragen wird“, betont die Ministerin zu diesem Verfahren, das im vergangenen Jahr mehr als 500 Anträge unterstützt hat.

Zielgruppe

Diese Förderung richtet sich an Künstler und andere Fachleute aus dem Kultursektor und den Kreativbranchen der Kanarischen Inseln, die Unterstützung für Reisekosten, interne Transfers, Unterkunft, Frachttransport und Anmeldegebühren erhalten können. All dies dient der Durchführung von Aufführungen oder Tourneen, Künstlerresidenzen, audiovisuellen Vorführungen, der Teilnahme an Kongressen, Messen, Festivals und anderen Veranstaltungen, literarischen Präsentationen, Forschungen und der Verbreitung des kulturellen Erbes sowie letztlich allen kulturellen Aktivitäten, an denen sie außerhalb ihrer Wohninsel teilnehmen.

Zeiträume der Förderung

Wie bei der vorherigen Ausschreibung erfolgt die Entscheidung in drei aufeinanderfolgenden Bewilligungsverfahren, abhängig vom Datum der Aktivität, für die Unterstützung beantragt wird. Der erste Zeitraum bezieht sich auf Reisen, die zwischen dem 1. November 2025 und dem 30. April 2026 unternommen werden; der zweite vom 1. Mai bis zum 31. Juli 2026; und der dritte vom 1. August bis zum 31. Oktober 2026.

Vergabeverfahren

Die Vergabeverfahren werden im Rahmen eines nicht wettbewerbsorientierten Verfahrens durchgeführt, um die Zahl der Begünstigten zu maximieren und eine breite kulturelle Verbreitung zu fördern, insbesondere unter Berücksichtigung der Insellage der Kanarischen Inseln. Dieser integrative Ansatz ermöglicht es auch denjenigen, die über weniger Ressourcen oder Erfahrung bei der Erstellung wettbewerbsfähiger Anträge verfügen, davon zu profitieren, und fördert so mehr Gerechtigkeit und Vielfalt in der kulturellen Verbreitung. [Gobierno de Canarias]