Die örtliche Polizei verstärkt die Abschleppung von verlassenen Fahrzeugen in Santa Cruz de Tenerife

Santa Cruz de Tenerife, 25. Juni 2026.

Die örtliche Polizei von Santa Cruz de Tenerife hat in den letzten Tagen die Abschleppung von bis zu fünfzehn verlassenen Fahrzeugen intensiviert, deren Verwaltungsakten oder Situation dies erforderten. Diese Maßnahme, die in Zusammenarbeit mit dem städtischen Abschleppdienst durchgeführt wurde, hat es ermöglicht, viele Fahrzeuge von den öffentlichen Straßen zu entfernen, deren Fall sich aufgrund der komplexen administrativen und rechtlichen Verfahren, die zur Entfernung jedes einzelnen dieser Fahrzeuge eingehalten werden müssen, lange hingezogen hatte.

Auch die Mithilfe der Bürger war bei diesen Maßnahmen von entscheidender Bedeutung, die zur Verbesserung des städtischen Umfelds und zur Freigabe von Platz auf den Straßen der Gemeinde beitragen.

Der Bürgermeister von Santa Cruz de Tenerife, José Manuel Bermúdez, betont: „Sich um Santa Cruz zu kümmern bedeutet auch, unsere Straßen und Stadtviertel in bestmöglichem Zustand zu halten und gegen jene Elemente vorzugehen, die Probleme im Zusammenleben verursachen, öffentlichen Raum unrechtmäßig beanspruchen oder das Erscheinungsbild und die Qualität unseres städtischen Umfelds beeinträchtigen.“ Bermúdez fügt hinzu: „Die Entfernung verlassener Fahrzeuge ist eine Maßnahme, die dazu beiträgt, die Sicherheit zu verbessern, Platz für die Anwohner zurückzugewinnen und die tägliche Pflege zu verstärken, die eine Stadt wie Santa Cruz erfordert“.

Die Stadträtin für öffentliche Sicherheit und Notfälle, Gladis de León, betont ihrerseits, dass „die Arbeit der Stadtpolizei in diesem Bereich kontinuierlich ist und einen erheblichen Verwaltungs- und Vorabprüfungsaufwand erfordert, um alle rechtlichen Garantien zu gewährleisten“. De León erklärt: „Der Schutz und die Pflege der Stadtviertel bedeuten auch, gegen solche Situationen vorzugehen, die zu Belästigungen der Anwohner führen, die Sicherheitswahrnehmung verbessern und es ermöglichen, Räume für die Nutzung durch die Bürger zurückzugewinnen.“

Die zwischen gestern und heute in den fünf Stadtbezirken durchgeführten Maßnahmen ermöglichten es, dass die meisten dieser Fahrzeuge – von denen sich viele in einem baufälligen Zustand befanden und nicht aus eigener Kraft fahren konnten – vom Abschleppdienst abgeschleppt wurden. Viele Menschen konnten mitverfolgen, wie diese Arbeiten in ihren Straßen durchgeführt wurden, wo Fahrzeuge standen, für die bereits seit geraumer Zeit mehrere Verfahren wegen Verwahrlosung angestrengt worden waren.

Die örtliche Polizei der Hauptstadt verstärkt bereits seit einigen Monaten die Aufklärung und Sensibilisierung der Eigentümer vieler dieser verlassenen Fahrzeuge, für die bei der Stadtverwaltung ein Verfahren läuft, damit diese von den öffentlichen Straßen entfernt oder in vielen Fällen zur Abgabe bereitgestellt werden, um zu einer zugelassenen Verwertungsstelle (CAT) gebracht und dort verschrottet sowie dekontaminiert werden können.

Es sei daran erinnert, dass im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 304 Verwaltungsverfahren zur Feststellung von verlassenen Fahrzeugen in der Gemeinde eingeleitet wurden. Dank der Aufklärungs- und Durchsetzungsmaßnahmen der Hauptstadtpolizei in diesem Zeitraum konnten 13 verlassene Fahrzeuge von den Straßen von Santa Cruz de Tenerife entfernt werden – ein Vorgang, der beschleunigt wird, wenn die Halter dieser Fahrzeuge beschließen, das Fahrzeug zur späteren Verschrottung abzugeben. Dadurch werden mögliche Konsequenzen für die Fahrzeughalter vermieden, und es wird die sofortige, sichere Beseitigung von festem Abfall sowie die Freigabe von Platz auf den städtischen Straßen ermöglicht.

Derzeit unterliegt die Bearbeitung dieser Art von Verfahren dem Königlichen Erlass 06/2015 vom 30. Oktober, mit dem die Neufassung des Gesetzes über den Straßenverkehr, den Kraftfahrzeugverkehr und die Verkehrssicherheit verabschiedet wurde und der festlegt, was rechtlich gesehen als verlassenes Fahrzeug gilt. Diese Vorschrift schützt die Rechte der Eigentümer von Fahrzeugen, die den Anschein erwecken, verlassen zu sein, und sorgt dafür, dass eine mögliche Entfernung einem strengen Verfahren unterliegt, das Fristen für die Benachrichtigung und die Einreichung von Einwendungen vorsieht, und dass sich der Zustand des Fahrzeugs während dieses Verfahrens nicht verändert.

Die Beamten der Gruppe für verlassene Fahrzeuge (GRUVA) der örtlichen Polizei sind für die Bearbeitung und Überprüfung des Zustands dieser Fahrzeuge zuständig. Es ist auch wichtig, an die Rolle der Bürger in diesen Angelegenheiten zu erinnern, da ihre Hinweise in solchen Fällen von entscheidender Bedeutung sind. In jedem Fall muss klargestellt werden, dass nach der Überprüfung solcher Fälle nicht immer festgestellt werden kann, dass ein Fahrzeug verlassen ist, unabhängig davon, wie lange es bereits geparkt ist, wie verschmutzt es ist oder ob die für den Straßenverkehr erforderlichen Unterlagen fehlen, wie beispielsweise die technische Fahrzeugprüfung (ITV) oder die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung (SOA).

Hinweis zu den Bedingungen für die Entfernung eines verlassenen Fahrzeugs

Gemäß der staatlichen Vorschrift kann ein Fahrzeug nur dann als verlassen eingestuft werden, wenn es länger als einen Monat am selben Ort geparkt bleibt und zu keinem Zeitpunkt genutzt wurde. Aus diesem Grund gibt es viele vom GRUVA eingeleitete Verfahren, die sich auf dasselbe Fahrzeug beziehen, was zu administrativen Doppelarbeiten und einer Verlängerung der Fristen für die endgültige Entfernung führt.

Es müssen auch weitere Voraussetzungen erfüllt sein, um ein verlassenes Fahrzeug von den Straßen zu entfernen; entscheidend ist dabei, dass das Fahrzeug Schäden aufweist, die eine Weiterfahrt unmöglich machen. Im Rahmen dieses Verwaltungsverfahrens werden weitere Maßnahmen gemäß der spezifischen kommunalen Verordnung ergriffen, da die örtliche Polizei nach Ablauf von mehr als zehn Tagen eine Geldbuße gegen den Halter vorschlägt, während die Situation des Fahrzeugs weiter verfolgt wird. [Ayto. Santa Cruz de Tenerife]

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