Die örtliche Polizei hat seit Mai 45 verlassene Fahrzeuge in Santa Cruz de Tenerife abgeschleppt

Santa Cruz de Tenerife, 13. September 2026.

Seit dem vergangenen Mai hat die Stadtpolizei von Santa Cruz de Tenerife die Kontrollen im Zusammenhang mit verlassenen Fahrzeugen auf den Straßen der Gemeinde verstärkt. Das wichtigste Ergebnis dieser verstärkten Maßnahmen sind die 45 verlassenen Fahrzeuge, die in diesem Zeitraum abgeschleppt wurden.

Es ist wichtig zu erwähnen, dass von dieser Gesamtzahl in 35 Fällen das vorgeschriebene Verwaltungsverfahren angewendet wurde, damit die Fahrzeuge per Abschleppwagen zum städtischen Abstellplatz gebracht werden konnten. Darüber hinaus haben sich dank der Aufklärungsarbeit der Beamten insgesamt zehn Eigentümer bereit erklärt, ihre Fahrzeuge ohne eigene Kosten zur Verschrottung und Entsorgung abzugeben.

An dieser Arbeit waren sowohl die Gruppe für verlassene Fahrzeuge (GRUVA) als auch die verschiedenen polizeilichen Einsatzkräfte beteiligt, um die Situation vieler Fahrzeuge in den fünf Stadtbezirken der Gemeinde aufzuspüren, zu bestätigen und darüber zu berichten.

Als interessante Tatsache sei erwähnt, dass von den 45 Fahrzeugen, die auf verschiedene Weise abgeschleppt wurden, 57,7 % im Gebiet Ofra-Costa Sur standen. Ein weiterer Indikator, der den Einsatz der örtlichen Polizei in diesem Bereich verdeutlicht, ist die Tatsache, dass seit Mai im Durchschnitt alle drei Tage ein Fahrzeug von den Straßen entfernt wurde.

Der Bürgermeister von Santa Cruz, José Manuel Bermúdez, würdigt die Bemühungen der örtlichen Polizei sowie die Zusammenarbeit der Einwohnerinnen und Einwohner von Santa Cruz. „Dies ist ein Thema, das uns beschäftigt und Sorge bereitet, und bei dem wir alle uns zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um diese verlassenen Autos von den Straßen zu entfernen, sei es durch den Abschluss der Verfahren oder durch die Übergabe der Fahrzeuge zur Abschleppung, weshalb wir den Eigentümern für ihre Zusammenarbeit danken“.

Die Stadträtin für Sicherheit, Gladis de León, betont ihrerseits: „Es wird kontinuierlich daran gearbeitet, die Verfahren abzuschließen und die Fahrzeuge tatsächlich abzuschleppen. Das Ergebnis dieser anhaltenden Bemühungen sind diese Zahlen, die wir in den kommenden Monaten durch weitere Abschleppaktionen weiter steigern werden.“

Die Stadtverwaltung von Santa Cruz bedankt sich für die Mithilfe der Bürger bei diesen Maßnahmen, die zur Verbesserung des städtischen Umfelds und zur Freigabe von Platz auf den kommunalen Straßen beitragen.

Die örtliche Polizei der Hauptstadt hat die Informations- und Aufklärungsarbeit weiter verstärkt, bei den Eigentümern vieler der verlassenen Fahrzeuge, für die bei der Stadtverwaltung ein Verfahren läuft, damit diese die Fahrzeuge von den öffentlichen Straßen entfernen oder in einigen Fällen kostenlos abgeben, damit sie zu einer zugelassenen Verwertungsanlage (CAT) gebracht werden können, wo sie verschrottet und dekontaminiert werden. Dadurch werden mögliche Konsequenzen für die Fahrzeughalter vermieden und die sofortige Beseitigung von Feststoffabfällen unter sicheren Bedingungen gewährleistet.

Es sei daran erinnert, dass die Bearbeitung dieser Art von Vorgängen derzeit durch das Königliche Dekret 06/2015 vom 30. Oktober geregelt wird, mit dem die Neufassung des Verkehrsgesetzes, Verkehr von Kraftfahrzeugen und Straßenverkehrssicherheit, verabschiedet wurde und in dem festgelegt ist, was rechtlich als verlassenes Fahrzeug gilt. Diese Vorschrift schützt insbesondere die Rechte von Fahrzeughaltern, deren Fahrzeuge den Anschein erwecken, verlassen zu sein; sie sorgt zudem dafür, dass eine mögliche Entfernung einem strengen Verfahren unterliegt, dass die gesetzlichen Benachrichtigungsfristen eingehalten werden und dass Einwendungen vorgebracht werden können, sofern sich die Bedingungen und der Zustand des Fahrzeugs während des Verfahrens nicht ändern.

Übersicht über die Voraussetzungen für die Abschleppung eines verlassenen Fahrzeugs

Die Beamten der Gruppe für verlassene Fahrzeuge (GRUVA) der örtlichen Polizei sind für die Bearbeitung und Überprüfung des Zustands dieser Fahrzeuge zuständig. Es ist auch wichtig, an die Rolle der Bürger in diesen Angelegenheiten zu erinnern, da ihre Hinweise in solchen Fällen von entscheidender Bedeutung sind.

In jedem Fall muss klargestellt werden, dass nach der Begutachtung solcher Fälle nicht immer festgestellt werden kann, dass ein Fahrzeug verlassen ist, unabhängig davon, wie lange es bereits dort steht – sei es aufgrund von Verschmutzungen oder fehlender für den Straßenverkehr erforderlicher Unterlagen, wie zum Beispiel die technische Fahrzeugprüfung (ITV) oder die Kfz-Haftpflichtversicherung (SOA).

Gemäß der staatlichen Vorschrift kann ein Fahrzeug nur dann als verlassen eingestuft werden, wenn es länger als einen Monat am selben Ort geparkt ist, Schäden aufweist, die eine Fortbewegung aus eigener Kraft unmöglich machen, und während dieses Zeitraums nicht genutzt wurde.

Aus diesem Grund gibt es viele vom GRUVA eingeleitete Verfahren, die sich auf dasselbe Fahrzeug beziehen, was zu administrativen Doppelarbeiten und einer zwangsläufigen Verlängerung der Fristen für die endgültige Entfernung führt.

Im Rahmen dieses Verwaltungsverfahrens werden weitere Maßnahmen gemäß der spezifischen kommunalen Verordnung ergriffen, da die örtliche Polizei nach einer Parkdauer von mehr als zehn Tagen am selben Ort eine Geldbuße gegen den Halter verhängen kann, während gleichzeitig die Situation des Fahrzeugs weiter verfolgt wird. [Ayto. Santa Cruz de Tenerife]

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