1.040 Euro Geldstrafe und drei Monate Führerscheinentzug lautet die Strafe für einen Autofahrer, der innerhalb von zwei Minuten zweimal von der selben Radaranlage aufgenommen wurde.
Der Fahrer hatte in einer Zone mit Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h den Radar mit 178 km/h passiert, an einem Verkehrskreis gedreht und ist mit immerhin 146 km/h erneut vorbei gefahren. Wie sagt das Sprichwort? Nur der Mensch stößt zweimal an den selben Stein.