In Spanien haben seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes, das 2004 beschlossen wurde und die Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern zulässt, rund 6.600 Hochzeiten dieser Art stattgefunden.
Dies geht aus einer Hochrechung des Justizministeriums hervor, das Zugriff auf die Daten aller vernetzten Standesämter Spaniens hat. 2.219 Hochzeiten gleichgeschlechtlicher Paare sind in diesen Standesämtern registriert. Allerdings gibt es noch zahlreiche Standesämter in Spanien, die nicht über das Internet zu erreichen sind, und das Ministerium schätzt daher die tatsächliche Zahl der Eheschließungen auf über 6.000.