Freiberuflern steht Arbeitslosengeld in Aussicht

Durch eine Extra-Zahlung von 30 Euro könnten ab 2009 auch Freischaffende staatlich unterstützt werden

Freiberufler haben es wahrlich nicht leicht in Spanien. Durch die Schaffung neuer Statuten, die Mitte November in Kraft getreten sind, sollen nun zumindest einige der Miss­stände so weit als möglich verbessert werden.

Madrid – Eine der wichtigsten Veränderungen ist dabei das Recht auf Arbeitslosenunterstützung, ein Recht, das schon seit langem von einem Sektor gefordert wird, der in Spanien über drei Millionen Menschen umfasst. Um allerdings in diesen Genuss zu kommen, werden die Freiberufler voraussichtlich etwa 30 Euro mehr Beiträge zahlen müssen. Außerdem wird die Maßnahme frühestens 2009 in Kraft treten.

Nur einen Arbeitgeber

Ein weiterer wichtiger Punkt, den die neuen Statuten regulieren, ist der Freischaffende, der für nur einen Arbeitgeber arbeitet. Derzeit befinden sich etwa zehn von 100 Freiberuflern in Spanien in dieser Lage. Künftig sollen Arbeitgeber in solch einem Fall dazu gezwungen sein, einen Vertrag zu unterschreiben, in dem die Arbeitsbedingungen für den Freischaffenden festgelegt sind. Außerdem werden diese künftig Recht auf 18 Arbeitstage Ferien im Jahr haben.