Erbausschlagung im deutsch-spanischen Verhältnis – Teil 1

Wer eine Erbschaft antritt, rechnet üblicherweise mit einem Vermögenszuwachs. Es kann aber auch anders kommen, wenn die Erbschaft überschuldet ist. Dann haftet der Erbe als Rechtsnachfolger des Erblassers für dessen Schulden. Um dieser nicht gewollten Rechtsfolge zu entgehen, kann man als gesetzlicher oder testamentarischer Erbe die Erbschaft ausschlagen.

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