Meldebescheinigung weiter erforderlich

Noch im Januar tönte die Zentralregierung vollmundig, ab September sei Schluss mit der Vorlagepflicht einer Meldebescheinigung, um als Einwohner der Kanarischen Inseln, der Balearen, Ceutas oder Melillas in den Genuss des 50%igen Residentenrabattes bei Reisen aufs Festland zu gelangen. Nun stellte sich heraus, dass die Meldebescheinigung doch mitgeführt werden sollte.

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