Das geistige Eigentum und der Schutz von Erfindungen in Spanien

In Spanien ist das geistige Eigentum im Real Decreto Legislativo 1/1996 vom 12. April geregelt, durch das der überarbeitete Text des Gesetzes für geistiges Eigentum erlassen wurde. Ebenfalls ist es für die Fragen des geistigen Eigentums ratsam, zu berücksichtigen, dass Spanien Teil des Abkommens von Bern über den Schutz der literarischen und künstlerischen Werke ist.

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