Rückblick

Nach dem EG-Beitrittsabkommen mit Spanien, das am 1. Januar 1986 in Kraft getreten war, wäre das freie Niederlassungsrecht für Ausländer in Spanien erst sieben Jahre später vollkommen wirksam geworden. Trotzdem konnten wir in unserer Ausgabe vom 24. Januar 1986 bereits positive Nachrichten veröffentlichen. Die lästige Bürokratie in Bezug auf die Beantragung einer Arbeitsgenehmigung war zumindest für Selbstständige nicht mehr erforderlich. Wer eine Firma eröffnen oder als Freiberufler tätig werden wollte, benötigte nur noch die Aufenthaltsgenehmigung – Residencia genannt.

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Aktienchancen in 2016 und die Angst der Anleger

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leser,

Ihnen allen wünsche ich noch nachträglich ein gutes neues Jahr, vor allem aber eine gute, stabile Gesundheit und persönlichen Erfolg.
Der Jahresauftakt an den Börsen verlief ungeplant und überraschend. Prompt sind in der Presse alle möglichen „Crashpropheten“ scheinbar aufgerufen, sich über potenzielle Weltuntergangsszenarien zu äußern. Doch gibt es meiner Meinung nach viele positive Hinweise – trotz der schlechten Nachrichten!

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