Melderegister werden unter die Lupe genommen

Die Wahlprüfungsabteilung des Nationalen Statistikamtes (Ine) hat die Revision der Einwohnerlisten aller Gemeinden mit weniger als 2.000 Einwohnern angeordnet.
Dadurch soll festgestellt werden, ob die im Melderegister eingetragenen Bürger auch tatsächlich in der betreffenden Gemeinde wohnen. So sollen auch sämtliche Neuanmeldungen vor den Gemeindewahlen im kommenden Jahr kontrolliert werden.

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