Am 1. Juni Sozialwahl 2011


Versicherte und Rentner der Deutschen Rentenversicherung mit EU-Wohnsitz können ihre Vertreter wählen

Am 1. Juni findet die Sozialwahl 2011 statt, die über Zusammensetzung der Vertreterversammlung („Parlament“) der Deutschen Rentenversicherung Bund entscheidet.

Berlin – Wahlberechtigt sind alle Versicherten und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Bund mit Wohnsitz in einem Staat der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz, die am 3. Januar 2011 das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Voraussetzung ist, dass die Wahlberechtigten mit Wohnsitz im Ausland bis zum 26. April einen entsprechenden Antrag stellen. Hierfür genügt ein formloses Schreiben – mit Angabe der deutschen Rentenversicherungsnummer und Unterschrift – an die Deutsche Rentenversicherung Bund, Wahlbüro Sozialwahl 2011, 10704 Berlin, oder per Fax an die Nummer +49 30 865 28525. Die Wahlunterlagen werden an die ausländische Wohnanschrift gesandt.

Die Vertreterversammlung setzt sich je zur Hälfte aus ehrenamlichen Vertretern der Versicherten und Rentner und aus ehrenamtlichen Vertretern der Arbeitgeber zusammen. Das Organ wählt den Vorstand („Regierung“) und trifft weitreichende Entscheidungen.




Über Wochenblatt

Das Wochenblatt erscheint 14-tägig mit aktuellen Meldungen von den Kanaren und dem spanischen Festland. Das Wochenblatt gilt seit nunmehr 36 Jahren als unbestrittener Marktführer der deutschsprachigen Printmedien auf den Kanarischen Inseln.