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1,3 Millionen Euro für medizinischen Kunstfehler

von Wochenblatt
8. Oktober 2018
in Gran Canaria, Kanarische Inseln

Der Kanarische Oberste Gerichtshof bestätigte ein Urteil, das den Kanarischen Gesundheitsdienst zur Zahlung verpflichtet

Gran Canaria – Der Kanarische Oberste Gerichtshof (TSJC) hat ein erstinstanzliches Urteil bestätigt, welches den Kanarischen Gesundheitsdienst (SCS) wegen einer schwerwiegenden Fahrlässigkeit bei der Durchführung einer Erbgutanalyse zur Zahlung einer Rekordentschädigung von 1,3 Millionen Euro verpflichtet hat. Es handelt sich dabei um die höchste Entschädigung, die in Spanien jemals für einen medizinischen Kunstfehler zugesprochen wurde.

Mitarbeiter des SCS hatten eine werdende Mutter, die Trägerin einer seltenen Erbkrankheit ist, nicht darüber informiert, dass ein Test verunreinigt und damit unbrauchbar war, den sie hatte machen lassen, um auszuschließen, dass ihr Kind am Lesch Nyhan-Syndrom leiden wird.

Das TSJC bestätigt damit die Einschätzung des Verwaltungsgerichts No. 4 von Las Palmas, das es als erwiesen ansah, dass mangelnde Sorgfalt des medizinischen Personals des SCS dazu geführt hat, dass die Familie „verheerende Konsequenzen“ zu tragen hat. (Lesch Nyhan-Betroffene neigen dazu, sich schon im Kleinkindalter zwanghaft selbst zu verletzen und zu verstümmeln.)

Der SCS stellte die Verhältnismäßigkeit der Entschädigung infrage

Der Kanarische Gesundheitsdienst stellte in seiner Berufung die eigene Verantwortung für den Vorfall nicht infrage, bezeichnete jedoch die Höhe der Summe als unverhältnismäßig. Das TSJC erklärte hierzu, kein Geld der Welt könne den entstandenen Schaden ausgleichen. Die sehr hohe Entschädigung sei proportional zu dem sehr hohen Schaden, der verursacht wurde, da die Familie nun ein zweites Kind mit dem gleichen schrecklichen Syndrom habe. Zudem wirft das TSJC dem Kanarischen Gesundheitsdienst mangelnde Sensibilität vor, da die betroffenen Eltern auf ihre Reklamation hin nicht einmal eine Antwort erhielten, bis sie vor Gericht zogen.

Die Mutter stellte erst fest, dass sie Überträgerin des Syndroms ist, als 2002 ihr erstes Kind geboren wurde und von der Krankheit betroffen war. Dieser Sohn ist heute zu 84% behindert. Deshalb machte sie zehn Jahre später, als sie mit einem neuen Partner Kinder wollte, einen Test und brachte ein gesundes Kind zur Welt. Hierdurch ermutigt, wollten die Eltern 2014 ein weiteres Kind, doch durch den Pfusch beim Test im Hospital Materno Infantil auf Gran Canaria erfuhren sie nicht, dass dieser Embryo die Krankheit geerbt hatte.

Schwerwiegende Symptome

Das Lesch Nyhan-Syndrom ist eine seltene Erbkrankheit, die auf einem Fehler im Erbgut von X-Chromosomen beruht.

Da Frauen zwei X-Chromosomen haben und praktisch nie beide Eltern betroffen sind, kommt diese Krankheit bei Frauen nicht zum Ausbruch, sie kann aber durch sie weitergegeben werden. Den betroffenen Kindern fehlt als Folge des Gendefekts auf dem X-Chromosom das Enzym zum Abbau von Purinen, sodass sich hohe Konzentrationen von Harnsäure im Körper ansammeln. Dies führt zu Entwicklungsstörungen im Bewegungsapparat und zwanghaften, schweren, entstellenden Selbstverletzungen, weshalb den betroffenen Kindern oft präventiv die Milchzähne gezogen werden.

Stichwörter: GesundheitswesenJustizSlide
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