Fehler in der Einkommensteuererklärung
Der Fiskus (AEAT) beginnt mit dem Versand von „Angstbriefen“ an 80.000 Steuerzahler: Das müssen Sie tun, um keine Zinsen zu zahlen.
Die Steuerbehörde hat bereits mehr als 6.000 Millionen Euro an die Steuerzahler zurückgezahlt. Andere erhalten einen Brief, wenn ihre Steuererklärungen fehlerhaft sind.
Manche Steuerzahler reiben sich die Hände. Bei anderen hingegen zittern dieselben Hände. Die einen, weil das Finanzamt ihnen bereits den Betrag zurückerstattet hat, der in ihrer Steuererklärung stand, und die anderen, weil sie bereits die so genannten „Angstbriefe“ erhalten.
Bis zum 3. Juni hatte die Steuerbehörde (AEAT) 6,013 Millionen Euro an diejenigen ausgezahlt, deren Einkommensteuererklärung negativ war. Mit anderen Worten: eine Rückerstattung. Genauer gesagt, an 8.686.000 Steuerzahler.
Andere, die sich in der gleichen Situation befinden (und zurückerstattet werden sollen), warten immer noch darauf, dass ihre Girokonten vom Fiskus ausgezahlt werden. Und die Frage, die sie sich stellen, ist, warum dies noch nicht geschehen ist. Es ist sogar möglich, dass sie einen der 80.000 Briefe der Angst erhalten haben.
Warum hat die AEAT dies nicht getan?
Weil ihre Steuererklärungen Fehler enthalten könnten.
Was ist dann zu tun?
Die Steuerbehörde selbst stellt klar:
„Wenn der Steuerpflichtige der Meinung ist, dass seine Erklärung korrekt war, muss er sie logischerweise nicht ändern. Wenn er jedoch der Meinung ist, dass er einen Fehler oder ein Versäumnis begangen hat, hat er die Möglichkeit, dies vorsorglich zu korrigieren“.
Wie?
Indem er die entsprechende ergänzende Erklärung ausfüllt.
Auf diese Weise vermeidet der Steuerpflichtige nicht nur eine nachträgliche Prüfung durch die Steuerbehörde. Er vermeidet auch Zinsen und, was noch schlimmer ist, mögliche Strafen, die ihn am Ende in die Tasche greifen.
Warum bittet das Finanzamt den Steuerzahler um Informationen?
Es gibt zwei Gründe, warum das Finanzamt normalerweise zusätzliche Informationen vom Steuerzahler anfordert. Erstens, um zusätzliche Informationen vom Steuerzahler anzufordern, und zweitens, um eine Antwort auf eine bestimmte Anfrage zu erhalten.
Welche Arten von Bescheiden werden von der Steuerbehörde verschickt? Die AEAT kann verschiedene Arten von Bescheiden verschicken. Und nicht alle sind ein Grund zur Besorgnis. Einige sind zwar mit Sanktionen verbunden, aber andere fordern lediglich zusätzliche Informationen an. Geldbußen werden verhängt, wenn Unregelmäßigkeiten oder Steuervergehen vorliegen.
Einer dieser Bescheide wird als „Informationsschreiben“ bezeichnet. Dabei handelt es sich lediglich um Informationen, die die AEAT verschickt. Der Steuerpflichtige muss zwar nicht antworten, aber er muss den Erhalt des Schreibens bestätigen.
Die Situation ändert sich, wenn eine „Anforderung“ eingeht. In diesem Fall landet das Schreiben im Briefkasten, weil die Steuerbehörden feststellen, dass die in der Steuererklärung enthaltenen Informationen nicht mit den Angaben in ihren Steuererklärungen übereinstimmen. Wenn Sie darauf nicht reagieren, kann die Steuerbehörde eine Strafe verhängen.
Dann gibt es noch den „Vergleichsvorschlag“ (propuesta de liquidación). In diesem Fall geht sie davon aus, dass einige Angaben, die sie für fehlerhaft hält, geändert werden müssen. Und der „Verfahrensbeschluss“ (resolución del procedimiento): Dies ist die endgültige Mitteilung über das Verfahren, das der Steuerpflichtige bei der AEAT eingeleitet hat.
Ein weiterer Bescheid ist die so genannte „Zahlungsbefehl“ (providencia de apremio): Hier legt das Finanzamt Termine fest, an denen es dem Steuerpflichtigen mitteilt, wann es die entstandene Schuld eintreiben wird. In diesem Fall muss der Steuerzahler so schnell wie möglich reagieren und versuchen, die Zahlung anzufechten oder zu stunden.
Sehr ähnlich ist die „Pfandungsmitteilung“ (diligencia de embargo). In diesem Fall informiert das Finanzamt den Steuerzahler jedoch über die Einziehung der Forderung. Zum Schluss bleiben noch die beiden beängstigendsten Schreiben: das eine, die „Einleitung einer Nachprüfung“, und das andere, die „Sanktionsakte“.
Das erste ist ein Ersuchen um Unterlagen für eine Steuerprüfung; das zweite ist eine Bestätigung der Steuerbehörde, dass der Steuerpflichtige einen Steuerverstoß begangen hat.
Es sei daran erinnert, dass die beiden letztgenannten Schreiben beglaubigt sind, so dass der Bürger den Erhalt der Schreiben bestätigen muss. Die Höhe des Bußgeldes kann zwischen 100 Euro (bei geringfügigen Verstößen) und 600.000 Euro (in schwereren Fällen) liegen.