Die Regierung der Kanarischen Inseln hat mit einem Gesetzesdekret – dem Gesetzesdekret 5/2023 vom 4. September (“DL 5/2023”) – eine relevante Änderung im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer (“ISD”) des Gesetzesdekrets 1/2009 vom 21. April genehmigt, mit dem der konsolidierte Text der gesetzlichen Bestimmungen der Autonomen Gemeinschaft der Kanarischen Inseln über die vom Staat an die Autonomen Regionen abgetretenen Steuern verabschiedet wurde.
Es ist zu beachten, dass bis zum bis zum Inkrafttreten dieser Änderung die Steuerschuld der ISD nur dann um 99,9 % reduziert wurde, wenn es sich bei den Begünstigten um Steuerpflichtige der so genannten Gruppe I handelte (d.h. Nachkommen und adoptierte Kinder unter 21 Jahren). Für die übrigen Steuerpflichtigen mit unterschiedlichem Verwandtschaftsgrad wurde der anwendbare Rabatt nach der Höhe der Steuerschuld berechnet. In der Praxis wurde bei einer Steuerschuld von mehr als 55.000 € der prozentuale Nachlass auf den Überschuss schrittweise reduziert (je höher die Steuerschuld, desto geringer der Nachlass).
Mit dem am 6. September 2023 in Kraft getretenen DL 5/2023 wird in der ISD eine Ermäßigung von 99,9 % der Steuerschuld festgelegt, ohne dass eine betragsmäßige Begrenzung gilt.
Die Begünstigten dieser Maßnahme sind also die folgenden:
- Beim Erwerb von Todes wegen wird die Ermäßigung von 99,9 % von den Steuerpflichtigen der Gruppen I, II und III in Anspruch genommen. Es ist also zu beachten, dass nicht nur die Angehörigen der Gruppe II (Ehegatten, Nachkommen oder Verwandte in aufsteigender Linie des Verstorbenen) begünstigt werden, sondern auch die Steuerpflichtigen der Gruppe III (u.a. Geschwister, Neffen und Nichten des Verstorbenen) von dieser Maßnahme profitieren werden.
- Im Falle von Schenkungen oder anderen Übertragungen unter Lebenden gilt die Steuergutschrift von 99,9 % für Steuerpflichtige der Gruppen I und II. In diesem Fall muss die Schenkung im Allgemeinen durch eine öffentliche Urkunde dokumentiert werden. Ebenso wird eine Einschränkung der Anwendung festgelegt, wenn innerhalb eines Zeitraums von weniger als drei Jahren mehrere Schenkungen zwischen demselben Schenker und Beschenkten erfolgen.
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