Las Palmas de Gran Canaria, 13. August 2026.- Die Stadtverwaltung von Las Palmas de Gran Canaria wird über den Sicherheits- und Notfalldienst des Dezernats für Sicherheit, Zusammenleben und Kultur ab Donnerstag, dem 13. August, um 11:00 Uhr den kommunalen Notfallplan von Las Palmas de Gran Canaria (PEMULPA) in den Alarmzustand wegen Waldbrandgefahr versetzen, entsprechend der aktuellen Meldung der Generaldirektion für Notfälle der Regierung der Kanarischen Inseln.
In Las Palmas de Gran Canaria betrifft die Ausrufung der Alarmstufe das Gebiet der Gemeinde, das über 600 Meter Höhe liegt. Die Maßnahme ist eine Reaktion auf die mit den prognostizierten Wetterbedingungen verbundene Waldbrandgefahr.
Die Stadtverwaltung wird den PEMULPA aktiv halten, um auf alle Vorfälle zu reagieren, die infolge dieser Situation auftreten könnten, und um die Koordination der kommunalen Sicherheits- und Rettungsdienste zu gewährleisten.
Die Lage wird ständig überwacht, und der räumliche Geltungsbereich der Warnung kann je nach Entwicklung der Wetterbedingungen und der Risikowerte aktualisiert werden.
Die Aktivierung des PEMULPA beinhaltet die Festlegung verschiedener Empfehlungen, für deren Einhaltung die uneingeschränkte Mithilfe aller Bürger erbeten wird. Die Stadtverwaltung empfiehlt, keine Streichhölzer, Zigarettenkippen oder sonstigen Abfälle bzw. brennbare Materialien, die einen Brand auslösen könnten, wie beispielsweise Flaschen oder Glasgegenstände, wegzuwerfen.
Es ist verboten, auf dem Land Feuer zu entzünden, außer in den dafür ausgewiesenen Erholungsgebieten und unter strikter Einhaltung der Anweisungen der Rettungsdienste. Was das Abbrennen von Stoppeln betrifft, so bedarf dies einer ausdrücklichen Genehmigung durch den Cabildo von Gran Canaria und ist zwischen Juni und September verboten.
Es wird außerdem daran erinnert, dass außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche nicht gezeltet werden darf, insbesondere nicht in Gebieten, die weit von den Zufahrtswegen entfernt sind, da dies im Brandfall die Evakuierung erschweren könnte.
Wird ein Brandherd entdeckt, muss unverzüglich die Notrufnummer 112 alarmiert werden. Breitet sich das Feuer schnell aus, muss man sich seitlich vom Brandherd entfernen, dabei stets entgegen der Windrichtung. Man darf niemals in Schluchten oder unwegsames Gelände vordringen oder den Hang hinauflaufen, wenn der Wind zunimmt.
Ebenso wird empfohlen, von Feuer oder Rauchsäulen betroffene Straßen und Wege weder zu Fuß noch mit dem Fahrzeug zu überqueren.
Wird eine Person von den Flammen umzingelt, sollte sie sich in Richtung des flachsten und am wenigsten bewachsenen Bereichs begeben und versuchen, eine bereits abgebrannte Fläche zu erreichen. In dieser Situation wird empfohlen, sich auf den Boden zu legen und durch ein angefeuchtetes Kleidungsstück zu atmen.
Die Auslösung des Alarms bedeutet die Einrichtung der kommunalen Einsatzleitstelle (CECOPAL) im CEMELPA in der Calle Tunerillas Nr. 1 sowie die Herstellung der erforderlichen Kommunikationsverbindungen mit dem CECOES 112 und dem CECOPIN. [Ayto. Las Palmas de Gran Canaria]
