Arbeit für die Tinerfeños
Nachdem Ende letzten Jahres bereits das Regionalparlament eine ähnliche Maßnahme verabschiedet hatte, zog das Cabildo nun nach und beschloss ebenfalls, Residenten bei der Neubeschäftigung bevorzugt zu behandeln.
Auf einer Pressekonferenz erklärten Carlos Alonso und Efraín Medina, Leiter der Ressorts Wirtschaft bzw. Handel und Arbeit, die Einzelheiten der neuen Maßnahme, die der starken und weiterhin wachsenden Arbeitslosigkeit unter den Tinerfeños Einhalt gebieten soll. Demnach werden Unternehmen, die bei öffentlichen Vergabeverfahren der Inselregierung den Zuschlag erhalten haben, verpflichtet, offene Stellen mit Residenten zu besetzen, die mindestens sechs Monate beim Arbeitsamt als arbeitslos gemeldet waren. Ausnahmen dürfen nur gemacht werden, wenn die Stelle nicht besetzt werden kann.
Mit Erlaubnis der EU
In ihrem Vorhaben sieht sich die Inselregierung von der EU-Kommission bestärkt. Erst kürzlich entschieden die Brüsseler Behörden, den öffentlichen Institutionen von EU-Gebieten in äußerer Randlange zu erlauben, den Unternehmen die Neubeschäftigung lokaler Arbeitskräfte vorzuschreiben, solange es nicht zu einer Diskriminierung oder einem Interessenkonflikt kommt.
Entscheidend ist, dass es sich hierbei nicht um eine Bedingung zur Auftragsvergabe sondern um eine Verpflichtung für ein bereits beauftragtes Unternehmen handelt.
Alonso erklärte, das Cabildo habe sich aufgrund der „komplizierten“ Situation und der „hohen“ Arbeitslosigkeit auf der Insel zu diesem Schritt gezwungen gesehen. Bei öffentlichen Vergabeverfahren von TITSA und Metropolitano de Tenerife – beides im Eigentum des Cabildos stehende Unternehmen – würde die Maßnahme bereits umgesetzt, so Alonso.
Efraín Medina betonte, es gehe darum, die Beschäftigung der Tinerfeños zu fördern, „bestrafen“ wolle man niemanden.
Die dem Arbeitsressort angehörige Stiftung Fifede soll als Vermittler auftreten und auch bei einer nötigen Weiterbildung der neuen Arbeitskraft einspringen.