Die ETA-nahe Partei verbietet Leibwächtern den Zutritt und hängt Königsbild ab
Erst wenige Tage sind die Bildu-Bürgermeister im Amt, doch schon stoßen sie viele vor den Kopf, gefährden sogar Menschenleben und fordern die Grundfeste des spanischen Staates heraus.
Madrid – Ana Carrere, Bürgermeisterin von Andoain (Provinz Guipúzcoa, Baskenland), ließ den Waffenscanner am Eingang des Rathauses abschalten und verbot am 20. Juni den Leibwächtern der Stadräte dauerhaft den Zutritt mit der Begründung, einige Bürger fühlten sich durch diese eingeschüchtert. Sowohl die Stadträte als auch die Bodyguards zeigten sich empört. José Luis Vela von der sozialistischen PSE erklärte, ETA habe in Andoain sieben Menschen ermordet und ihn mehrmals verfolgt, deswegen verfüge er seit elf Jahren über zwei Bodyguards. Sofort begaben sich das Innen- und das Justizministerium sowie die Generalstaatsanwaltschaft auf die Suche nach einer legalen Möglichkeit, das Zutrittsverbot zu verbieten.
Juan Karlos Izagirre, Bürgermeister von San Sebastián, ließ am 24. Juni das Bild des Königs, vor dem er erst wenige Tage zuvor den Amtseid geleistet hatte, einfach abhängen. In einer öffentlichen Mitteilung ließ Izagirre verlauten, dass das königliche Abbild „nicht repräsentativ für die ganze baskische Gesellschaft” sei. Nicht nur handelt es sich hierbei um einen Affront, der Bildu-Politiker verstößt auch gegen das Gesetz. Das Königliche Dekret 2568/1986 vom 28. Oktober zur Bestätigung der Verordnung der Organisation, des Betriebes und der Rechtsordnung der lokalen Verwaltungskörper besagt nämlich in seinem Artikel 85.2: „Das Bildnis von Seiner Majestät Dem König ist an einer bevorzugten Stelle des Tagungsraumes anzubringen.” Die Norm sieht jedoch nicht vor, wie ein Vergehen zu bestrafen ist bzw. wie sie zwanghaft durchgesetzt werden könnte.