Am 15. November eröffnete das Provinzialgericht von Santa Cruz de Tenerife den Prozess gegen einen Argentinier, dem vorgeworfen wird, jahrelang ohne Zulassung als Gynäkologe praktiziert und etliche Patientinnen missbraucht zu haben.
Am ersten Prozesstag wurde der Angeklagte vernommen. Ernesto R.R.T. sagte aus, einen Titel als Gynäkologe innezuhaben, doch seine Zulassung in Spanien würde seit 2001 von der Ärztekammer in Madrid bearbeitet werden. Also habe er die Praxis eines argentinischen Freundes namens Hugo M. gekauft und sei so in den Besitz von dessen Rezeptblock, Schildern und Titeln gekommen. Der Angeklagte versicherte vor Gericht, die Patientinnen „wussten, dass ich nicht Hugo bin“. Und so unterhielt der Mann jahrelang Praxen in La Laguna (Avenida Trinidad, Calle 6 de Diciembre), La Orotava, San Isidro (Granadilla) und Güimar.
Bei der Befragung von seinem Verteidiger gab der Angeklagte zu, mit vielen Patientinnen Geschlechtsverkehr gehabt zu haben, jedoch versicherte er, die Frauen hätten immer eingewilligt. Hinsichtlich der 1.070 von der Nationalpolizei beschlagnahmten Aufnahmen sexueller Handlungen äußerte der Angeklagte, die Frauen „wussten, dass ich sie filme“.
Den Polizisten der Nationalpolizei, die ihn am 21.11.2007 festnahmen, warf er vor, ihn „geschlagen“ zu haben.
Die Staatsanwaltschaft fordert 36 Jahre Gefängnis wegen vier Missbrauchsdelikten, Kurpfuscherei und Eingriff in die Intimität. Die Nebenkläger, die mehr als 40 Opfer vertreten, verlangen 51 Jahre und vier Monate Gefängnis sowie mehr als 50.000 Euro Schmerzensgeld.