Wer Illegale beschäftigt, muss ihre Rückführung bezahlen

Eine neue EU-Direktive bringt verschärfte Strafen für die Ausbeutung von Immigranten

Der EU-Ministerrat hat eine von Spanien angeregte Direktive beschlossen. Es geht um die Verschärfung von Sanktionen für Unternehmen, die illegal in Spanien anwesende Immigranten beschäftigen.

Madrid/Brüssel – Unter anderem sieht der Text vor, dass diese Arbeitgeber, die die Notlage der Illegalen ausnutzen, für die Rückführungskosten dieser Per­­sonen in ihre Heimatländer aufkommen müssen. Bislang gingen diese Kosten zu Lasten der Steuerzahler, da sie vom Staat übernommen wurden.

Die Maßnahmen, über die mehr als zwei Jahre verhandelt wurde, sehen eine Reihe von Mindestnormen vor, so dass es dem jeweiligen Staat überlassen bleibt, schärfere Strafen gegen die Ausbeuter zu verhängen.

Neben der Zahlung der Rückführungskosten für ihre illegalen Arbeiter müssen die betroffenen Unternehmen, so wie es bereits im Projekt der Reform des spanischen Ausländergesetzes festgehalten ist, die ihnen zustehenden Löhne auszahlen. Ebenso sind anfallende Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.

Die EU-Staaten werden aufgefordert, die Arbeitsinspektionen zu erhöhen, und harte Strafen für besonders schwere Vergehen und Wiederholungstäter zu verhängen. In diesem Zusammenhang werden einige Beispiele angeführt wie: besonders unmenschliche Arbeitsbedingungen, Beschäftigung von Minderjährigen etc.

Diese Regelung bezieht sich auch auf die Beschäftigung von Sub-Unternehmen, wenn diese mit illegalen Ausländern arbeiten. Dann liegt die Verantwortung bzw. Mitverantwortung beim Auftraggeber, wenn es um die Zahlung der Strafen, aber auch der rückständigen Löhne, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge geht.

Die Staatssekretärin für Immigration, Consuelo Rumi, ist der Meinung, dass diese EU-Direktive die Wurzeln der illegalen Immigration treffen wird. „Die spanische Regierung hat  schon immer den Standpunkt vertreten, dass Schwarzarbeit und die Beschäftigung von illegalen Ausländern die haupt­sächlichen Anziehungspunkte für illegale Einwanderer sind. Jetzt teilen die 27 EU-Staaten die gleichen Kriterien und ergreifen die gleichen Maßnahmen“.