Möglicherweise wurde der entführte Unternehmer Raimundo Toledo nicht vorsätzlich ermordet
Im Rahmen der Ermittlungen zum Tod von Raimundo Toledo sind mittlerweile vier Personen in Unter- suchungshaft genommen worden.
Der bekannte Unternehmer Raimundo Toledo, u. a. Betreiber einer Tankstelle in El Médano und Großhändler, war am 15. Dezember innerhalb weniger Stunden entführt und getötet worden. Seine Leiche war im Kofferraum seines in Brand gesetzten Geländewagens einen Abhang in San Miguel de Abona hinuntergerollt worden.
Als erste Verdächtige wurde wenige Tage später eine 40-jährige Kubanerin festgenommen. Sandra P. ist Lebensgefährtin eines Neffen Toledos. Ihr Auto war zur Tatzeit in der Nähe der Wohnung des Opfers geparkt. Sie steht unter Verdacht, an der Verschleierung und eventuell auch an der Planung des Verbrechens beteiligt gewesen zu sein.
Eine Woche später wurde der 36-jährige Diego Claudio G. G. festgenommen, der seit 15 Jahren im Süden Teneriffas lebt. Er soll sich aus eigenem Antrieb mit der Polizei in Verbindung gesetzt haben, als er erfuhr, dass er gesucht wurde. Er bestreitet, an dem Verbrechen beteiligt gewesen zu sein. Sein Vater äußerte in einem Zeitungsinterview die Ansicht, die Polizei habe seinen Sohn verhaftet, weil sie einen Bekannten von ihm, der ebenfalls unter Verdacht stehe, bisher nicht dingfest machen konnte. Dieser Mann wurde schließlich am 29. Dezember in Madrid verhaftet. Über ihn wurde bisher, wegen des vom Richter verhängten Ermittlungsgeheimnisses, nur bekannt, dass er Kubaner ist und möglicherweise ein Verhältnis mit der zuerst festgenommenen Sandra P. hatte. Eine weitere Kubanerin wurde einen Tag später auf Teneriffa festgenommen, auch sie steht unter Verdacht.
Über das Motiv gibt es bislang nur Spekulationen. Die Zeitung La Opinión berichtete, es gebe Indizien dafür, dass die Täter bezahlt wurden, um Raimundo Toledo unter Druck zu setzen, eine offene Geldschuld zu begleichen. Aus inoffiziellen Quellen verlautete, dass die Autopsie des Opfers einen Herzinfarkt als Todesursache ergeben habe. Sollte sich dies bewahrheiten, würde die Anklage nicht auf Mord sondern auf Todschlag lauten.