Fünf einfache Schritte für Deutsche im Ausland zur Teilnahme an der Bundestagswahl am 27. September 2009
Wer als Deutscher im Ausland an der Bundestagswahl am 27. September 2009 teilnehmen möchte, sollte so bald wie möglich die Wahlunterlagen beantragen. Die Anträge müssen spätestens am 6. September 2009 bei der zuständigen Stelle in Deutschland eingegangen sein.
Berlin – Die notwendigen Wahlunterlagen finden Sie auf einer eigens vom Bundeswahlleiter eingerichteten Seite (www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTW_BUND_09/auslandsdeutsche/ausfuellhinweise_antrag/index.html ).
Wie schaut nun das Verfahren für die Auslandsdeutschen zur Wahlteilnahme aus? Fünf einfache Schritte für Deutsche im Ausland zur Teilnahme an der Bundestagswahl am 27. September 2009:
1. Schritt: Darf ich wählen?
Deutsche, die während ihres Aufenthalts im Ausland weiterhin in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben. Für die Wahrnehmung der Briefwahl muss bei der Gemeindebehörde schriftlich oder mündlich (bei persönlichem Erscheinen) die Erteilung eines Wahlscheines beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Erwachsene Deutsche, die nicht in Deutschland gemeldet sind, dürfen wählen, wenn sie nach dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gewohnt haben und nicht vom Wahlrecht (z. B. wegen einer strafrechtlichen Verurteilung) ausgeschlossen sind.
Der noch bei der letzten Bundestags- bzw. Europawahl geltende Ausschluss vom Wahlrecht von außerhalb der Mitgliedstaaten des Europarats lebenden Deutschen, die seit mehr als 25 Jahre ins Ausland fortgezogen waren, gilt nicht mehr.
Also: Die Chance ist hoch, dass Sie wählen dürfen.
2. Schritt:Antragsformular für die Eintragung in das Wählerverzeichnis besorgen!
Wahlberechtigte Deutsche, die im Ausland leben, müssen rechtzeitig und jeweils für sich gesondert die Eintragung in das Wählerverzeichnis schriftlich mit einem besonderen Formular beantragen (d. h. zum Beispiel jedes Familienmitglied extra). Zu dem Antrag gehört eine eidesstattliche Versicherung, wahlberechtigt zu sein. Antrag und eidesstattliche Versicherung senden Sie an die Gemeinde, in der Sie vor dem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland zuletzt gemeldet waren.
Um die Anschrift der zuständigen Gemeindebehörde herauszufinden, steht Ihnen hier eine Online-Suchhilfe im Gemeindeverzeichnis zur Verfügung: Die Antragsformulare stehen ab sofort zur Verfügung, auch als Download (pdf-Datei) auf der Website des Bundeswahlleiters.
Darüber hinaus können die Formulare als Durchschreib-Schnelltrennsätze im Sommer 2009 auch als Papiervordrucke angefordert werden
– bei allen Botschaften und Konsulaten der Bundesrepublik Deutschland im Ausland
– beim Bundeswahlleiter oder
– bei den Kreiswahlleitern in Deutschland.
Antragsformulare können dort zugleich für Familienangehörige, Freunde oder Kollegen angefordert werden. Also: Die Unterlagen können Sie ganz einfach erhalten – sogar sofort online.
3. Schritt: Antragsformular rechtzeitig abschicken!
Die Anträge müssen auf dem Formular spätestens am 21. Tag vor dem Wahltag, d. h. spätestens am 6. September 2009, bei der zuständigen Stelle in Deutschland eingehen. Die ausgefüllten Antragsvordrucke sollten deshalb möglichst umgehend zurückgeschickt werden. Also: Die Zeit eilt!
4. Schritt: Wählen!
Der wahlberechtigte Deutsche im Ausland erhält nach seiner Eintragung in das Wählerverzeichnis ohne weitere Anforderung – ca. einen Monat vor dem Wahltag, also etwa ab Ende August 2009 – die für seine Briefwahl erforderlichen Wahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Wahlumschlag, Wahlbriefumschlag und Merkblatt zur Briefwahl) übersandt. Lesen Sie sorgfältig das Merkblatt und führen die Briefwahl durch.
Also: Nutzen Sie Ihr Wahlrecht.
5. Schritt: Wahlbriefumschlag rechtzeitig abschicken!
Sie müssen den verschlossenen amtlichen Wahlbriefumschlag so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, dem 27. September 2009, bis 18.00 Uhr eingeht.
Der Wahlbriefumschlag sollte deshalb möglichst umgehend zurückgeschickt werden. Also: So schnell wie möglich absenden.
Falls die Zeit knapp wird, sollten Sie prüfen, ob auch die bei Ihnen nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung aufgrund eines langsamen oder unzuverlässigen Postsystems im Gastland für deutsche Wähler vor Ort für die Rücksendung der Wahlbriefe die Nutzung von Kurierwegen anbietet.