Der Innenminister soll Abhörmaßnahmen anordnen können
Laut Beurteilung durch drei Sprecher des Spanischen Richterrates ist der Entwurf eines geplanten Strafprozess-Gesetzes (Ley de Enjuiciamiento Criminal) verfassungswidrig.
Madrid – Er sieht unter anderem vor, dass in Ausnahmefällen nicht näher bestimmter besonderer Dringlichkeit und um organisierte Kriminalität, Terrorismus, Straftaten gegen Minderjährige und sonstige besonders schwerwiegende Delikte zu verfolgen, Abhöraktionen auch durch den Innenminister oder den Sicherheits-Staatssekretär angeordnet werden können. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Abhörmaßnahmen, die durch den Innenminister oder den zuständigen Staatssekretär angeordnet wurden, innerhalb von 24 Stunden einem Richter gemeldet werden müssen, der dann eine Frist von höchstens 72 Stunden hat, um die Maßnahme zu bestätigen oder zu stoppen. Die Richter kommen in ihrem Bericht zu dem Schluss, dass dieses Ansinnen im Widerspruch zu den Paragraphen 18.3 und 55.2 der spanischen Verfassung steht.
Abgesehen von diesem Punkt beurteilen die Richter das Gesetzesvorhaben positiv, und bezeichnen es als Frucht einer modernen und dynamischen Auffassung der Strafjustiz. Zum ersten Mal werde auch der Umgang mit neueren Kommunikationsformen, wie SMS, geregelt.