Der Fall „Arona 1“ wird vor dem Provinzgerichtshof verhandelt
Der Fall „Arona 1“, bei dem es um wiederholte Fälle von Rechtsbeugung und Amtspflichtverletzungen bei der Erteilung von Baugenehmigungen, Vetternwirtschaft und Korruption, begangen in den Jahren 2003 bis 2007, geht, wird nun vor dem Provinzgerichtshof verhandelt.
Der Staatsanwalt hat für den ehemaligen Bürgermeister der Gemeinde Arona, José Alberto González Reverón, eine Strafe von vier Jahren Gefängnis und 35 Jahren Berufsverbot sowie eine Geldstrafe von 22.500 Euro gefordert.
Es geht in dem Verfahren um die Vergabe von Bau- und anderen Genehmigungen entgegen der herrschenden Rechtsnorm und verschiedener Fachgutachten.
Für andere in diesem Zusammenhang angeklagte Baufachleute der Gemeinde, sowie private Architekten und Bauleiter wurden noch wesentlich höhere Geldstrafen gefordert. Eine Million Euro, vier Jahre Haft und ein 10-jähriges Berufsverbot sind beispielsweise für den frei tätigen Architekten Zenón Rodríguez wegen Bestechung gefordert, für den städtischen Bauleiter Roberto de Luis sogar 3,4 Millionen, acht Jahre Gefängnis und 20 Jahre Berufsverbot.
Eine halbe Million sollen der PP-Politiker Felix Sierra und der Architekt des Stadtplanungsbüros Eliseo de la Rosa zahlen, auch für sie stehen Gefängnisstrafen von je sechs Jahren im Raum und langjährige Verbote der Berufsausübung. Die Liste der Beklagten ist noch wesentlich länger und umfasst Politiker, städtische Angestellte, Architekten, Baufachleute und Polizeibeamte.
Im „Fall Arona 2“ sind alle 15 Stadträte angeklagt, die den Bebauungsplan von Arona verabschiedet haben. Insgesamt gibt es über 20 Beklagte, die sich für die Amtsführung in den Legislaturperioden 2003 bis 2007 und 2007 bis 2011 verantworten müssen.
Auch in diesem Fall sitzt der Ex-Bürgermeister Reverón auf der Anklagebank, ebenso wie etliche weitere Lokalpolitiker, die teilweise heute noch im Stadtrat von Arona sitzen.