Wegen des unverhältnismäßig hohen Strafmaßes und der fehlenden Verjährung Brüssel – Seit 2012 müssen in Spanien Auslandsvermögen im Wert von mehr als 50.000 Euro
Wegen des unverhältnismäßig hohen Strafmaßes und der fehlenden Verjährung Brüssel – Seit 2012 müssen in Spanien Auslandsvermögen im Wert von mehr als 50.000 Euro