Taschendiebe am Wochenende ins Gefängnis


Die Regierung plant Verschärfung der Strafe bei kleineren Vergehen

Die sozialistische Regierung unter Präsident Zapatero plant eine Änderung von über 150 Artikeln des Strafgesetzbuches und hat sich für die nötige Parlamentsmehrheit die Unterstützung der katalanischen CiU gersichert.

Madrid – Ziel ist, rückfällige Straftäter von „kleineren Vergehen“, das sind zum Beispiel Diebstähle im Wert von unter 400 Euro, besser unter Kontrolle zu bekommen. Bisher wurden solche Verstöße nur mit Geldstrafen oder Hausarrest geahndet, wobei letzteres oft daran scheitert, dass viele solcher Täter keinen festen Wohnsitz haben oder diesen häufig wechseln. Erst vier derartiger Verurteilungen, die meist von Schnellgerichten ausgesprochen werden, können zu einem „Delikt“ zusammengefasst werden, was aber selten geschieht, da die Richter meist keine Kenntnis vorangegangener Urteile haben. Daher ist nun geplant, innerhalb eines Jahres eine landesweite elektronische Datenbank aufzubauen, die von allen spanischen Richtern aufgerufen werden kann, um Rückfalltäter besser zu erkennen. Die Zahl der Vergehen für ein „Delikt“ soll auf drei gesenkt werden, und in solchen Fällen können die Richter auch Gefängnisstrafen für Feiertage und Wochenenden aussprechen. Die Beschränkung auf diese Wochentage ist geplant, um einen Kollaps des spanischen Strafvollzuges zu verhindern, denn über die Wochenenden werden viele Gefangene bei guter Führung nach Hause entlassen. Außerdem sollen die Strafen für solche Taten verschärft werden, die in der Gruppe begangen werden, wie zum Beispiel bei Banden von Taschendieben. Eine weitere Verschärfung ist für die Überwachung von Straftätern schwerer Verbrechen vorgesehen, die ihre Strafe schon verbüßt haben.




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