Umfangreiche Reform des Strafgesetzbuches geplant
Vor allem Fälle, wie der des ETA-Terroristen Iñaki de Juana Chaos, der durch einen mehrere Monate langen Hungerstreik seine anstehende Entlassung aus dem Gefängnis sozusagen „beschleunigte“ und damit weltweit für Schlagzeilen sorgte, haben dazu geführt, dass nun eine umfangreiche Reform des spanischen Strafgesetzbuches geplant ist.
Madrid – Konkret geht es dabei um zwölf neue Maßnahmen, die eine bessere Überwachung ehemaliger ETA-Häftlinge sowie eine konkretere und strengere Gesetzgebung im Umgang mit diesen Fällen ermöglichen sollen.
Terroristen, die Attentate begehen und verhaftet werden, droht nach Verabschiedung der Reform so gut wie sicher eine lebenslängliche Gefängnisstrafe. Dabei wurde aber insbesondere auch dafür gesorgt, dass die gesetzliche Möglichkeit besteht, die Terroristen auch nach ihrer Entlassung aus den Haftanstalten über einen Zeitraum von zwischen einem und 20 Jahren überwachen zu lassen. Maßnahmen wie das Verbot, in der Nähe ihrer Opfer zu wohnen oder sich ihnen zu nähern, die Pflicht, ständig erreichbar zu sein, oder den Wohnort nur mit gerichtlicher Erlaubnis verlassen zu dürfen, sollen den Handlungsspielraum ehemaliger ETA-Häftlinge künftig deutlich eingrenzen. Für besonders viel Aufsehen sorgte dabei die Möglichkeit, die Kontrolle über die Betroffenen durch elektronische Armbänder zu erhöhen.
Die geplante Reform betrifft allerdings nicht die etwa 500 ETA-Häftlinge, die derzeit in spanischen Gefängnissen einsitzen. Und auch die „Etarras“, die bereits ein Attentat begangen haben, aber noch auf ihren Prozess warten, bleiben von den vorgesehenen Änderungen noch verschont. Der für die Reform des Strafgesetzbuches notwendige Gesetzentwurf soll noch im November verabschiedet werden.