Sanktionsregelung des Antitabak-Gesetzes verschärft


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Gleichzeitig wurden die Verkaufsstellen für Tabakwaren erweitert

Die parlamentarischen Fraktionen haben Mitte November eine Verschärfung der Sanktionsregelung im zukünftigen Antitabak-Gesetz vereinbart, das am 1. Januar in Kraft tritt und unter anderem das Rauchen in allen öffentlichen Einrichtungen sowie am Arbeitsplatz verbietet.

Gleichzeitig wurden jedoch auch die Verkaufsstellen für Tabakwaren erweitert. Demnach sind einerseits Strafgelder zwischen 600 und 10.000 Euro für Gastronomen vorgesehen, die Gästen im Nichtraucher-Bereich ihrer Lokale das Rauchen erlauben. Andererseits darf Tabak jedoch auch in Zukunft in Hotels, Gasthäusern, Festsälen und Glücksspieleinrichtungen verkauft werden.

Des Weiteren wurde festgelegt, dass Raucher, die drei Mal mit brennender Zigarette an einem Ort erwischt werden, an dem Rauchverbot herrscht, eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit begangen haben und demnach zu einem Strafgeld von zwischen 600 und 10.000 Euro verurteilt werden können.




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