Spaniens Hausärzte könnten in Kürze dazu verpflichtet sein, beim geringsten Verdacht, dass einer ihrer Patienten, gleichgültig ob erwachsen oder minderjährig, misshandelt wird oder wurde, dieses „streng vertraulich“ in dessen Krankengeschichte einzuführen.
Madrid – Diese Änderung plant das Gesundheitsministerium als weiteres Hilfsmittel zur Früherkennung von Misshandlung und Gewalt im familiären Bereich. Die von den Ärzten erfassten Daten sollen bei einem gerichtlichen Verfahren einen „wichtigen“ Teil der Beweislieferung darstellen.