Regierung legt nach
Nachdem die spanische Regierung neue Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung angekündigt hatte (das Wochenblatt berichtete), soll der Steuerbetrug nun auch noch härter bestraft und dadurch die Abschreckung verstärkt werden.
Madrid – Mitte Mai beschloss das Kabinett, die Verjährung der Steuerdelikte von derzeit fünf auf zehn Jahre sowie die maximale Gefängnisstrafe für Steuerdelikte (bei hinterzogenen Beträgen von mehr als 120.000 Euro) von fünf auf sechs Jahre zu erhöhen.
Des Weiteren sollen „die Delikte gegen die Rechte der Arbeitnehmer“, so Vizepräsidentin Soraya Sáenz de Santamaría bei der Vorstellung der neuen Maßnahmen, verschärft behandelt werden. Die Grenze zwischen Vergehen und Verbrechen bei nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen soll auf 50.000 Euro (bisher 120.000 Euro) herabgesetzt werden.
Außerdem will die Regierung von Ministerpräsident Rajoy das Finanzamt ermächtigen, vorbeugende Pfändungen vornehmen zu können, um zu verhindern, dass Steuerbetrüger durch Insolvenzerklärung oder Vermögensverschiebung sich ihrer Verantwortlichkeit entziehen können.
Privatleute, die versuchen, „die Steuerprüfung zu behindern, zu stoppen oder sich ihrer durch Weigerung zu entziehen“ könnten mit einer Strafe zwischen 1.000 und 100.000 Euro belegt werden, Unternehmen mit einer Strafe zwischen 3.000 und 600.000 Euro.
Diese Maßnahmen ergänzen das bereits von der Regierung im sogenannten „Plan zur Bekämpfung des Steuerbetrugs“ beschlossenen Gesetzesprojekt, welches 8,171 Milliarden Euro in die Staatskasse spülen soll.