Ein Küstenschutzgesetz ohne Schlupflöcher

Regierung geht gerichtlich gegen Galiciens Umgehungsversuch der Normative vor

Die spanische Regierung wird doch den Teil des galicischen Gesetzes vor dem Verfassungsgericht anfechten, der Tausende von Wohnungen und Häuser in erster Linie am Meer legalisiert.

Madrid – Die Normative war eine der letzten Initiativen des inzwischen ehemaligen sozialis­tischen Regionalregierungschefs Emilio Pérez Touriño. Über einen Einschub hatte er festgelegt, dass in bestimmten Gegenden der Abstand vom Ufer bis zum Baugelände nicht wie vorgeschrieben 100, sondern nur 20 Meter betragen muss. Damit eröffnete er zahlreichen vom Abriss bedrohten Immobilien ein Schlupfloch.

Die Tatsache, dass dieser gesetzliche Einschub der galicischen Regierung jetzt gerichtlich angefochten wird, ist spanienweit von Bedeutung. Auch andere autonome Regionen, darunter die Kanarischen Inseln, wollen ähnliche Schlupf­löcher schaffen oder sind bereits eifrig dabei. Viele warten nur noch ab, was mit der galicischen Normative geschieht, um, bei Erfolg, einen ähnlichen Weg einzuschlagen.

Die Regierung begründet ihre Entscheidung dahingehend, dass „das Küstenschutzgesetz generell einen nicht bebaubaren Abstand zwischen Ufer und Baugelände von 100 Metern vorsieht.” Weiter ist vorgesehen, dass nur die Gebäude von einem Abriss verschont bleiben, die auf einem Gelände stehen, das bereits vor Verabschiedung des Gesetzes, also vor 1988, als Baugelände ausgewiesen war. In diesen Fällen beträgt der nicht zu bebauende Abschnitt nur 20 Meter. Eben diesen Teil des Gesetzes wollte Galicien jetzt auf weitere Fälle ausweiten, wogegen die Regierung jetzt Einspruch eingelegt hat.