Eine Information der Deutschen Rentenversicherung
Ob Spanien, Neuseeland oder Kalifornien: Wem in Deutschland Rente zusteht, der bekommt sie auch dorthin gezahlt, wo er sich aufhält. „Grundsätzlich zahlen wir alle Renten aus der Deutschen Rentenversicherung auch ins Ausland“, sagt Pressereferentin Karin Klopsch von der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Hier kann es aber von Land zu Land Unterschiede geben. Deshalb gilt: Vor einem Umzug in ein anderes Land unbedingt eine der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung aufsuchen.
Überweisung so einfach wie zu Hause
Charlotte Freese (67), Rentnerin aus Bochum, lebt seit zwei Jahren in Spanien und erhält ihre Rente pünktlich jeden Monat auf ihr Konto in La Palma überwiesen. Dazu musste sie der Rentenversicherung nur die Internationale Bankleitzahl (Bank-Identify-Code, kurz BIC) und die Internationale Kontonummer (International Bank Account Number, kurz IBAN) mitteilen. Sie hätte sich das Geld aber auch auf ein Konto in Deutschland überweisen lassen können.
Unabhängig davon, wohin die Altersbezüge überwiesen werden, einmal jährlich prüft der Rentenversicherungsträger, ob der Empfänger noch lebt und die Rente weiter gezahlt werden kann.
Ausnahmen beachten
Nicht immer ist es so einfach wie bei Frau Freese. Denn auch in der Rentenversicherung gibt es Ausnahmen von der Regel:
Beispiel 1: Die Rente von Roland Pohl (54) aus Paderborn wird nicht allein aufgrund seines Gesundheitszustandes gezahlt, sondern auch wegen der schwierigen Arbeitsmarktsituation in Deutschland. Vor einem Umzug ins Ausland sollte er sich genau informieren, ob diese Rente in seinem neuen Wohnland überhaupt noch gezahlt wird.
Beispiel 2: Franz Maier (87), Vertriebener aus dem Sudetenland, wollte zu seinem Sohn nach Holland ziehen. Ihm konnte seine Rente nicht in voller Höhe ins Ausland überwiesen werden. Der Grund: Die Höhe der Auslandsrente hängt von den Versicherungszeiten ab. So genannte Reichsgebiets-Beitragszeiten außerhalb des heutigen Bundesgebiets und Zeiten nach dem Fremdrentengesetz, das unter bestimmten Voraussetzungen die Berücksichtigung ausländischer Zeiten in der deutschen Rentenversicherung ermöglicht, werden nicht ins Ausland gezahlt. Wer solche Zeiten im Rentenkonto aufweist, für den ist die Auslandsrente entsprechend niedriger als die Rente bei einem Aufenthalt in Deutschland.
Info
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Informationen zum Thema Rentenversicherung in Deutschland und im Ausland gibt’s auch zum Nachlesen. Broschüren zu diesem Thema können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern oder aus dem Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de“ target=“_blank“ rel=“nofollow“>www.deutsche-rentenversicherung.de downloaden.