Befangenheitsantrag gegen zwei Richter


Prozess zu den schwarzen Kassen der PP

Im Zuge der Prozessvorbereitungen in dem gerichtlichen Verfahren, bei dem festgestellt werden soll, ob die spanische Regierungspartei Partido Popular (PP) 18 Jahre lang eine parallele inoffizielle Buchführung unterhalten hat, sind gegen zwei Richter Befangenheitsanträge zur Untersuchung zugelassen worden.

Der fragliche Prozess ist eng verknüpft mit den spektakulären Korruptionsverfahren um den ehemaligen PP-Schatzmeister Bárcenas und den Fall „Gürtel“. 

Die Richter, deren Unabhängigkeit infrage steht, sind Enrique López, der für den Prozess als Sprecher der Urteilsverkündung benannt ist, und Concepción Espejel, welche die Verhandlung als Vorsitzende leiten soll. Beiden ist gemeinsam, dass sie wichtige Stufen ihrer Karrieren mithilfe der Stimmen oder auf Vorschlag der Partido Popular erklommen haben, eben jener Partei, welche in dem Prozess unter Anklage steht und über die sie nun richten sollen. 

Die Gruppen, die als Nebenkläger auftreten, wollen López und Espejel wegen mangelnder Unparteilichkeit ausschließen. Bei ihnen handelt es sich um den „Freien Anwaltsverband“ ALA, das linke Parteibündnis IU, den Umweltbund „Ecologistas en acción“ und die Ökopartei „Los Verdes“. 

Es ist nicht das erste Mal, dass eine mögliche Befangenheit eben dieser Richter untersucht wird. Schon im vergangenen August stellte die Nebenklage einen entsprechenden Antrag und machte Zweifel an einer „angemessenen Unparteilichkeit“ geltend.

Besonders im Fall von Enrique López wiegen die Einwände schwer. Es soll erwiesenermaßen eine freundschaftliche Beziehung zu der beklagten Partei bestehen, die ihm sowohl zum Amt des Sprechers des Obersten Richterrates (CGPJ) (2001-2005) als auch zu dem eines Verfassungsrichters verhalf. Als Verfassungsrichter trat er 2013 zurück, nachdem er wegen einer Alkoholfahrt mit dem Motorrad durch Madrid verurteilt worden war. 

Darüber hinaus hält López regelmäßig Vorträge und Seminare bei der Stiftung FAES – Think Tank der PP –, welcher Ex-Präsident José María Aznar vorsteht. Über 50 Veranstaltungen mit dem Richter sind dokumentiert. Als weiterer Hinderungsgrund für eine unparteiische Verfahrensführung wird ins Feld geführt, dass López schon bei der gerichtlichen Voruntersuchung Berührung mit dem Fall hatte, als er im Februar 2013 zusammen mit weiteren Richtern verhinderte, dass PP-Schatzmeister Bárcenas als Angeklagter beim Nationalen Gerichtshof aussagte. Er wurde deshalb wegen Amtsmissbrauch angeklagt, die Klage wurde jedoch abgewiesen. 

In Fall der Richterin Concepción Espejel sollen ebenfalls freundschaftliche Beziehungen zur PP und ihren Führungsmitgliedern, insbesondere zu Generalsekretärin María Dolores Cospedal, bestehen. Auch Espejel wurde auf Betreiben der Partido Popular Mitglied des Obersten Richterrates und sogar unter anderem mit der Stimme des damaligen Senatsmitgliedes Luis Bárcenas berufen. 

Beide Richter bestreiten, befangen zu sein, und tun dies mit denselben Argumenten, die sie schon gegen einen Befangenheitsantrag im Korruptionsfall „Gürtel“ anführten.




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