Regierungskoalition bringt Änderungsantrag bezüglich des Gesetzes des historischen Andenkens ein
Madrid – Zum ersten Mal seit der Verabschiedung der Spanischen Verfassung im Jahr 1978 ist es einer Regierung gelungen, eine Formel zu finden, um zu versuchen, das Amnestiegesetz von 1977 zu umgehen und ein Schlupfloch zu öffnen, damit die Verbrechen des Franquismus doch noch untersucht und vor Gericht verhandelt werden können. Im Gegensatz zu anderen Ländern, die unter Diktaturen gelitten haben, sind Versuche in diese Richtung in Spanien bislang immer wieder vor Gericht gescheitert. Insbesondere der Oberste Gerichtshof berief sich dabei wiederholt auf das Amnestiegesetz, das zentrale Element der Demokratisierung, das zwar von den Franco-Gegnern gefördert wurde, um politische Gefangene zu befreien, gleichzeitig aber auch als Bremse für die Strafverfolgung von Unterdrückern diente.
Das Gesetz umgehen, anstatt es aufzuheben
Die Formel, welche die Regierungskoalition nun vorgelegt hat, hebt dieses Gesetz nicht auf – wie es etwa die katalanische Regionalpartei ERC gefordert hatte –, aber sie schafft durch eine Änderung des sogenannten „Gesetzes des historischen Andenkens“ aus dem Jahr 2007 ein mögliches Schlupfloch, um das Amnestiegesetz diesbezüglich zu umgehen und den Gerichten zu erlauben, es anders auszulegen, als es bislang getan wurde.
Der von den Koalitionspartnern PSOE und Unidas Podemos vereinbarte Änderungsantrag beruht dabei auf Kriterien, die sich in ähnlichen Prozessen in anderen Ländern wie Argentinien bewährt haben, wo sich die Justiz auf die internationale Doktrin beruft, wonach Verbrechen gegen die Menschlichkeit unauslöschlich und unanfechtbar sind.
So heißt es unter anderem wörtlich: „Alle Gesetze des Spanischen Staates, einschließlich des Gesetzes 46/1977 vom 15. Oktober über Amnestie, sind in Übereinstimmung mit dem konventionellen Recht und dem Völkergewohnheitsrecht auszulegen und anzuwenden, insbesondere mit dem humanitären Völkerrecht, wonach Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Folter als unaufschiebbar gelten und nicht amnestiert werden können.“
Die tatsächlichen Auswirkungen dieser Gesetzesänderung werden jedoch, so geben es selbst die Befürwortet dieses Änderungsantrags zu, sehr begrenzt sein, da die überwiegende Mehrheit der an Francos Verbrechen beteiligten Personen bereits verstorben sind. Dennoch werde dadurch zumindest eine moralische und symbolische Entschädigung angestrebt. In diesem Sinne sehen andere vereinbarte Änderungsanträge auch vor, die finanzielle Entschädigung der Opfer zu erleichtern.
Bislang sind alle in Spanien eingeleiteten Verfahren zur Verurteilung von Franco-Verbrechen an der schier nicht zu überwindenden Barriere des Amnestiegesetzes und des Obersten Gerichtshofs gescheitert, der eine klare Rechtsprechung zu diesem Thema hat.
Zweifellos die letzte Chance
Aus Regierungskreisen verlautete, man habe es nicht als sinnvoll angesehen, das Amnestiegesetz aufzuheben, unter anderem, weil es im Kontext des Übergangs in Spanien eine große Errungenschaft der Demokraten war. Heute sei die Zeit jedoch anders. „So viele Jahre nach dem Tod des Diktators unternehmen wir endlich entschiedene Schritte, um sicherzustellen, dass seine Verbrechen nicht länger ungesühnt bleiben“, heißt es in diesem Zusammenhang unter anderem. „Wir sind nach so vielen Jahren zweifellos die letzte Chance für unser Land. Es ist das einzige westliche Land, in dem diese Art von Verbrechen bislang straffrei geblieben ist.“