ANV und PCTV gelten als politischer Arm der Terrororganisation ETA
Nach Monaten fruchtloser Debatten auf politischer Ebene, hat Ermittlungsrichter Baltasar Garzón am 22. Januar die ersten notwendigen Schritte eingeleitet, um die beiden radikalen Basken-Parteien Acción Nacionalista Vasca (ANV) und Partido Comunista de las Tierras Vascas (PCTV) verbieten zu lassen.
Madrid – Die Ermittlungen hätten eindeutige Zusammenhänge zwischen den beiden Parteien und der bereits verbotenen Partei Batasuna sowie der Terrororganisation ETA ergeben, wurde in diesem Zusammenhang bekannt.
Die konservative Opposition (PP) hatte sich schon seit langem bemüht, der sozialistischen Regierung von Ministerpräsident José Luis Rodríguez Zapatero einen Strick aus der Forderung zu drehen, die als politischer Arm der ETA geltenden Parteien endlich zu verbieten. Diese blieb jedoch hartnäckig und stellte immer wieder klar, es könne erst gehandelt werden, wenn es die Beweislage erlaube.
Nach Monaten der Ermittlungen hielt Starrichter Garzón Ende Januar den Zeitpunkt für gekommen, informierte sämtliche betroffen Parteien – Staatsanwaltschaft, Terroropferverbände sowie die Verteidiger der beiden verdächtigen Parteien – und ordnete für den 4. und 5. Februar Anhörungen aller Beteiligten an. Dabei wird darüber entschieden, ob die Parteien bis auf weiteres suspendiert werden, was unter anderem bedeuten würde, dass sie keine Kandidatenlisten für die Parlamentswahlen vom 9. März aufstellen dürfen.
Am 25. Januar autorisierte der Ministerrat außerdem die juristischen Staatsvertreter, die Schritte einzuleiten, um das Verbotsverfahren gegen die beiden Parteien anzustrengen.