Prinzessin Cristina muss sich vor Gericht verantworten

Wider Erwarten hält der Untersuchungsrichter an seiner Anklage fest

Untersuchungsrichter José Castro hat 30 der insgesamt 150 Seiten seiner Anklageschrift für die mündliche Verhandlung des Korruptionsfalls „Nóos“ dazu benutzt, um seine Gründe darzulegen, weshalb Cristina de Borbón, die Schwester des spanischen Königs, auf der Anklagebank sitzen wird.

Palma de Mallorca – Er hat diesen Beschluss trotz des allgemeinen Widerstands gefasst und zwar nicht nur vonseiten der Verteidiger der Infantin. Auch der leitende Staatsanwalt des Gerichtshofes der Balearen hatte immer wieder seine Meinung kundgetan, dass eine Mitschuld nicht nachweisbar und eine Anklage daher nicht haltbar sei.

José Castro begründet seine Entscheidung mit einem Werbeslogan des spanischen Fiskus: „Hacienda somos todos“ – das Finanzamt sind wir alle – und will damit die Argumente seiner Widersacher entkräften, dass in diesem Fall die sogenannte „Doktrin Botín“ anzuwenden sei. Diese besagt, dass eine Anklage entfällt, wenn von öffentlicher Seite, also in diesem Fall von der Steuerbehörde oder dem Justizministerium, keine Klage eingereicht wurde. Durch die Initiative eines Privatklägers, wie des Syndikats Manos Limpios – das die Bestrafung der Prinzessin herbeiführen möchte, könnte faktisch kein Verfahren eröffnet werden.

Das Königshaus hofft nun, dass die Prinzessin angesichts der Anklage auf ihr Erbfolgerecht verzichtet, was eher eine symbolische als eine praktische Konsequenz hätte. Sie steht auf dem sechsten Platz der Thronfolge und ihr Verzicht würde ihre vier Kinder nicht betreffen, die vielmehr noch einen Platz nach oben rücken könnten.

Voraussichtlich wird das Gerichtsverfahren in der zweiten Hälfte dieses Jahres vor dem Gericht in Palma de Mallorca eröffnet werden. Neben der Prinzessin müssen im Fall Nóos 15 weitere Personen vor Gericht erscheinen. Sie soll außerdem 2,7 Millionen Euro als Garantie für den angerichteten Schaden hinterlegen. Wie eingangs erwähnt, existiert mit „Manos Limpios“ nur ein einziger Kläger, der für sie acht Jahre Haft beantragt hat.

Das Königshaus hat es bislang vermieden, Druck auf die angeklagte Prinzessin auszuüben, damit sie auf ihre Nachfolgerechte verzichtet, es möchte sich damit von der Last des Falls Nóos befreien. Doch die Prinzessin, welche die Strategie der Distanzierung ihrer Familie als vorgezogene Strafe empfunden hat die sie mehr schmerzt, als sich auf die Anklagebank zu setzen, widersetzt sich diesem Schritt.

Die Infantin erhebt Einspruch

Ausgerechnet die dreißig Seiten der Anklageschrift, die der Untersuchungsrichter verwendet hat, um darzulegen, warum er den Fall nicht zu den Akten legen will, wird den Anwälten der Prinzessin als Basis für ihren Einspruch dienen. Sie sind der Meinung, dass diese Begründung des Richters Castro in Wirklichkeit eine richterliche Entscheidung ist, mit der er auf ihren Antrag antwortet, den Fall zu den Akten zu legen. Aus diesem Grund werden sie vor diesem Richter und in letzter Konsequenz vor dem Provinzgericht von Palma Revision einlegen.

Die Skandale der Prinzen

Das spanische Königshaus steht mit dem Korruptionsskandal Nóos nicht alleine da. Auch die Monarchien Belgiens, Hollands und Großbritanniens hatten schon Probleme mit den Finanzskandalen ihrer Sprösslinge, die ihren „Familiennamen“ dazu benutzten, um ihre Finanzen aufzubessern.