Letzter Prozesstag

Die Infantin Cristina bittet um Freispruch

Nach dem 55. Verhandlungstag haben die Verteidiger von Prinzessin Cristina, der Schwester von König Felipe, den Freispruch für ihre Mandantin beantragt. Ebenso haben sie die Verurteilung des Syndikats Manos Limpios, das im Prozess des Korruptionsskandals Nóos als Nebenkläger aufgetreten ist, zur Übernahme der Prozesskosten und einer Geldstrafe wegen Fahrlässigkeit und Bösartigkeit gefordert.

Pau Molins, einer der Verteidiger der Prinzessin, versicherte, im Prozessverlauf sei die Version von Manos Limpios faktisch widerlegt worden. Das Syndikat hatte als Nebenkläger, entgegen der Meinung der Staatsanwaltschaft, allein seine Anklage aufrechterhalten, Cristina de Borbón sei notwendige Helfershelferin bei Steuervergehen in den Jahren 2007 und 2008 gewesen, die ihrem Ehemann Iñaki Urdangarin zur Last gelegt werden. Der Anwalt hat verlangt, die Gerechtigkeit für die Infantin wiederherzustellen.

Pau Molins hat bei diesem 55. Verhandlungstag im Fall Nóos das härteste Plädoyer gehalten und seine absolute Ablehnung der These von Manos Limpios zum Ausdruck gebracht. Die Anwältin des Syndikats habe in obsessiver Art und Weise die Beschuldigungen gegen seine Mandantin aufrechterhalten, obwohl sämtliche Beweise und Zeugenaussagen das Gegenteil beweisen. Gleichzeitig beantragte er, gegen das Syndikat und seinen Chef, Miguel Bernad, der sich in Untersuchungshaft befindet, das Gesetz 247 in Anwendung zu bringen, das Geldstrafen zwischen 180 und 6.000 Euro für Personen und Institutionen vorsieht, die gegen den guten Glauben im Prozess verstoßen.

Der Prozesstag, der für die definitiven Schlussfolgerungen der Verteidiger vorgesehen war, verlief ansonsten ohne große Überraschungen. Die beiden Hauptangeklagten, Iñaki Urdangarin und sein Sozius Diego Torres im Institut Nóos, baten um Freispruch in Anerkennung sämtlicher positiven Beweise und Zeugenaussagen. Der Ehemann der Prinzessin sieht sich der höchsten von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafe gegenüber – 19,5 Jahre Haft. Gegen seinen Sozius sieht der Strafantrag 16,5 Jahre Haft vor, wegen Veruntreuung, Geldwäsche, Steuerdelikten, Amtspflichtverletzung und Vetternwirtschaft.

Weitere Angeklagte, die der Regierung der Balearen angehörten, haben ihr Einverständnis mit der Beweisführung und den Schlussfolgerungen des Staatsanwaltes erklärt, was ihnen eine bedeutende Verminderung der beantragten Strafen einbrachte. Eine Ausnahme machte der Ex-Präsident der Balearen, Jaume Matas, der den Antrag stellte, die gegen ihn beantragte Strafe von fünf Jahren auf siebeneinhalb Monate herabzusetzen, weil er sich der Veruntreuung öffentlicher Mittel nicht schuldig gemacht habe. Er gebe zwar zu, mit Urdangarin einen Vertrag über die Abhaltung des „Illes Balears Forum 2005 und 2006“ unterzeichnet zu haben, wies aber mit Nachdruck zurück, dass er die Zahlung von 400.000 Euro an das Institut Nóos für das Radrenn-Team „Illes Balears“ angeordnet habe.